Veröffentlicht am 3. November 2023
News Innovation – Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur in Bayern
Bayern setzt verstärkt auf Wasserstoff als zukünftigen Energieträger und startet ein ehrgeiziges Förderprogramm zur Schaffung einer Elektrolyseur-Infrastruktur im Freistaat. Ziel dieser Förderung ist es, regionale Wasserstoffproduktionskapazitäten aufzubauen, um den steigenden Wasserstoffbedarf in Bayern zu decken. Bis zu 45 % Förderung ist möglich, für KMU sind auch noch weitere Aufstockungen möglich. Der erste Förderaufruf für die Einreichung von Projektskizzen für Elektrolyseure endete am 16. Oktober 2023. Eine zweiter Aufruf zur Skizzeneinreichung ist für das nächste Jahr vorgesehen. Es empfiehlt sich also, jetzt die Planungen voranzutreiben, um für die nächste Runde gut vorbereitet zu sein.
Die bayerische Wasserstoff-Roadmap zeigt einen wachsenden Bedarf an vorzugsweise grünem Wasserstoff auf. Von durchschnittlich 5 TWh/a im Jahr 2022 wird der Wasserstoffbedarf voraussichtlich bis 2030 auf etwa 7,4 TWh/a und bis 2040 auf 32,6 TWh/a ansteigen. Um diesen Bedarf zu decken, sind bis 2025 mindestens 300 Megawatt (MW) Elektrolysekapazitäten und bis 2030 1.000 MW erforderlich. Dieser Ausbau soll mit der Erweiterung erneuerbarer Energien in Bayern einhergehen, um die Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zu steigern.
Das Bayerische Förderprogramm verfolgt mehrere wichtige Ziele, darunter die Schaffung von Technologiekompetenz, die Unterstützung von lokaler Wertschöpfung und die Reduzierung der Importabhängigkeit im Bereich grünen Wasserstoff. Dies soll dazu beitragen, Wettbewerbs- und Standortvorteile für die bayerische Wirtschaft zu schaffen und Bayerns führende Rolle im globalen Wettlauf um die Wasserstoffwirtschaft weiter auszubauen.
Das Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig und in Bayern ansässig sind. Es folgt den Vorgaben der EU-Beihilfenregelungen und schließt Unternehmen in Schwierigkeiten aus.
Die geförderten Vorhaben müssen in Bayern durchgeführt werden und dürfen erst nach Erhalt der Zustimmung zum Vorhabenbeginn starten. Die Elektrolyseure müssen eine Mindestleistung von 1 MW aufweisen und zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und berücksichtigt die gesamten Investitionskosten für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundenen Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff.
Die Höhe der Förderung liegt bei bis zu 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann für mittlere und kleine Unternehmen um zusätzliche Prozentpunkte erhöht werden.
Mehrfachförderungen mit EU-Mitteln oder anderen staatlichen Beihilfen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Es ist zu beachten, dass während laufender Förderaufrufe des Bundes mit gleichem Förderziel die Förderaufrufe ausgesetzt werden.
Das Förderprogramm wird in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe können Projektskizzen eingereicht werden, die miteinander im Wettbewerb stehen. Die ausgewählten Vorhaben werden in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.
Die Bewilligungsbehörde und Projektträgerschaft wird vom Freistaat Bayern verwaltet. Die Förderanträge können elektronisch über das Antragsverfahren (ELAN) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt werden.
Mit diesem Förderprogramm will Bayern die Weichen für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft stellen und einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Weitere Informationen und alle Details zu den Förderaufrufen sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie verfügbar.
Weitere Informationen unter:
Bayern setzt verstärkt auf Wasserstoff als zukünftigen Energieträger und startet ein ehrgeiziges Förderprogramm zur Schaffung einer Elektrolyseur-Infrastruktur im Freistaat. Ziel dieser Förderung ist es, regionale Wasserstoffproduktionskapazitäten aufzubauen, um den steigenden Wasserstoffbedarf in Bayern zu decken. Bis zu 45 % Förderung ist möglich, für KMU sind auch noch weitere Aufstockungen möglich. Der erste Förderaufruf für die Einreichung von Projektskizzen für Elektrolyseure endete am 16. Oktober 2023. Eine zweiter Aufruf zur Skizzeneinreichung ist für das nächste Jahr vorgesehen. Es empfiehlt sich also, jetzt die Planungen voranzutreiben, um für die nächste Runde gut vorbereitet zu sein.
Die bayerische Wasserstoff-Roadmap zeigt einen wachsenden Bedarf an vorzugsweise grünem Wasserstoff auf. Von durchschnittlich 5 TWh/a im Jahr 2022 wird der Wasserstoffbedarf voraussichtlich bis 2030 auf etwa 7,4 TWh/a und bis 2040 auf 32,6 TWh/a ansteigen. Um diesen Bedarf zu decken, sind bis 2025 mindestens 300 Megawatt (MW) Elektrolysekapazitäten und bis 2030 1.000 MW erforderlich. Dieser Ausbau soll mit der Erweiterung erneuerbarer Energien in Bayern einhergehen, um die Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zu steigern.
Das Bayerische Förderprogramm verfolgt mehrere wichtige Ziele, darunter die Schaffung von Technologiekompetenz, die Unterstützung von lokaler Wertschöpfung und die Reduzierung der Importabhängigkeit im Bereich grünen Wasserstoff. Dies soll dazu beitragen, Wettbewerbs- und Standortvorteile für die bayerische Wirtschaft zu schaffen und Bayerns führende Rolle im globalen Wettlauf um die Wasserstoffwirtschaft weiter auszubauen.
Das Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig und in Bayern ansässig sind. Es folgt den Vorgaben der EU-Beihilfenregelungen und schließt Unternehmen in Schwierigkeiten aus.
Die geförderten Vorhaben müssen in Bayern durchgeführt werden und dürfen erst nach Erhalt der Zustimmung zum Vorhabenbeginn starten. Die Elektrolyseure müssen eine Mindestleistung von 1 MW aufweisen und zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und berücksichtigt die gesamten Investitionskosten für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren und unmittelbar damit verbundenen Anlagenbestandteilen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff.
Die Höhe der Förderung liegt bei bis zu 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann für mittlere und kleine Unternehmen um zusätzliche Prozentpunkte erhöht werden.
Mehrfachförderungen mit EU-Mitteln oder anderen staatlichen Beihilfen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Es ist zu beachten, dass während laufender Förderaufrufe des Bundes mit gleichem Förderziel die Förderaufrufe ausgesetzt werden.
Das Förderprogramm wird in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe können Projektskizzen eingereicht werden, die miteinander im Wettbewerb stehen. Die ausgewählten Vorhaben werden in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.
Die Bewilligungsbehörde und Projektträgerschaft wird vom Freistaat Bayern verwaltet. Die Förderanträge können elektronisch über das Antragsverfahren (ELAN) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt werden.
Mit diesem Förderprogramm will Bayern die Weichen für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft stellen und einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Weitere Informationen und alle Details zu den Förderaufrufen sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie verfügbar.
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