News Nachhaltiges Wirtschaften Bundesweites Klimaanpassungsgesetz (KAnG) tritt in Kraft

Seit dem 1. Juli 2024 gilt das bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden schafft.

Um den zunehmenden Extremwetterereignissen, Hitzeperioden und Überschwemmungen, die zunehmend zu beobachten sind, entgegenzutreten, verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, die regelmäßig evaluiert, aktualisiert und umgesetzt werden sollen. Auch die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien zu verfolgen und Anpassungskonzepte in den Gebieten der Kreise und Gemeinden zu etablieren.

 

Seit dem 1. Juli 2024 gilt das bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden schafft.

Um den zunehmenden Extremwetterereignissen, Hitzeperioden und Überschwemmungen, die zunehmend zu beobachten sind, entgegenzutreten, verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, die regelmäßig evaluiert, aktualisiert und umgesetzt werden sollen. Auch die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien zu verfolgen und Anpassungskonzepte in den Gebieten der Kreise und Gemeinden zu etablieren.

 

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