Nachbericht A³ Wirtschaftsdialog – Inklusion am Arbeitsplatz: Unternehmen bekommen Unterstützung
Unternehmen sind oft unsicher wenn es darum geht, Auszubildende oder MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigung einzustellen oder im Unternehmen zu halten. Mit Information und Unterstützung von den zuständigen Stellen, können die Vorbehalte in der Regel abgebaut werden und der Weg zur neuen Arbeitskraft oder auch zur Weiterbeschäftigung einer Fachkraft ist geebnet.
Beim digitalen A³ Wirtschaftsdialog "Inklusion am Arbeitsplatz - Mitarbeiter mit Beeinträchtigung einstellen und halten" informierten sich interessierte Unternehmen über Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung.
Die Art der Beeinträchtigung kann sehr unterschiedlich sein und darum sind individuelle Lösungen wichtig. Liegt eine körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder eine Sinnesbehinderung (z. B. Hör- oder Sehvermögen) vor oder besteht die Einschränkung von Geburt an oder auf Grund einer chronischen Erkrankung. Die Beeinträchtigung kann auch durch einen Unfall oder nach einer schweren Krankheit aufgetreten sein, gerade dann sind oft Personen betroffen, die schon im Unternehmen beschäftigt und eingearbeitet waren und bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz andere Anforderungen an ihr Arbeitsumfeld haben.
Neben dem direkten Austausch zwischen dem betroffenen Mitarbeiter und dem Unternehmen helfen die verschiedenen Beratungsstellen und Fördermöglichkeiten bei der Einarbeitung und Gestaltung des Arbeitsplatzes. So kann ein für beide Seiten zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis geschaffen werden - eine Beschäftigung für den Menschen mit Beeinträchtigung und eine wichtige Arbeitskraft für das Unternehmen.
Unternehmen sind oft unsicher wenn es darum geht, Auszubildende oder MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigung einzustellen oder im Unternehmen zu halten. Mit Information und Unterstützung von den zuständigen Stellen, können die Vorbehalte in der Regel abgebaut werden und der Weg zur neuen Arbeitskraft oder auch zur Weiterbeschäftigung einer Fachkraft ist geebnet.
Beim digitalen A³ Wirtschaftsdialog "Inklusion am Arbeitsplatz - Mitarbeiter mit Beeinträchtigung einstellen und halten" informierten sich interessierte Unternehmen über Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung.
Die Art der Beeinträchtigung kann sehr unterschiedlich sein und darum sind individuelle Lösungen wichtig. Liegt eine körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder eine Sinnesbehinderung (z. B. Hör- oder Sehvermögen) vor oder besteht die Einschränkung von Geburt an oder auf Grund einer chronischen Erkrankung. Die Beeinträchtigung kann auch durch einen Unfall oder nach einer schweren Krankheit aufgetreten sein, gerade dann sind oft Personen betroffen, die schon im Unternehmen beschäftigt und eingearbeitet waren und bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz andere Anforderungen an ihr Arbeitsumfeld haben.
Neben dem direkten Austausch zwischen dem betroffenen Mitarbeiter und dem Unternehmen helfen die verschiedenen Beratungsstellen und Fördermöglichkeiten bei der Einarbeitung und Gestaltung des Arbeitsplatzes. So kann ein für beide Seiten zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis geschaffen werden - eine Beschäftigung für den Menschen mit Beeinträchtigung und eine wichtige Arbeitskraft für das Unternehmen.
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Download – PM A³ Wirtschaftsdialog "Inklusion am Arbeitsplatz - Unternehmen bekommen Unterstützung"
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