Allgemeine Informationen – Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen künftig leichter nach Deutschland kommen. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und wird ab November 2023 nacheinander in Kraft treten. Schon heute kann internationalen Akademiker:innen durch die Blaue Karte EU ein Aufenthalt in Deutschland gewährt werden, wenn diese einen akademischen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt vorweisen können. Diese Regelung wird mit dem neuen Gesetz fortgeführt und erweitert. Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU werden abgesenkt.
Neben einem Hochschulabschluss ermöglicht aber auch das Vorliegen einer Berufsqualifikation, der eine mindestens zweijährige Ausbildung zugrunde liegt, den Aufenthalt in Deutschland. Das für den Aufenthalt erforderliche Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation kann nun auch erst nach der Einreise begleitend zur Tätigkeit im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft erfolgen. Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.
Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen künftig leichter nach Deutschland kommen. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und wird ab November 2023 nacheinander in Kraft treten. Schon heute kann internationalen Akademiker:innen durch die Blaue Karte EU ein Aufenthalt in Deutschland gewährt werden, wenn diese einen akademischen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt vorweisen können. Diese Regelung wird mit dem neuen Gesetz fortgeführt und erweitert. Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU werden abgesenkt.
Neben einem Hochschulabschluss ermöglicht aber auch das Vorliegen einer Berufsqualifikation, der eine mindestens zweijährige Ausbildung zugrunde liegt, den Aufenthalt in Deutschland. Das für den Aufenthalt erforderliche Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation kann nun auch erst nach der Einreise begleitend zur Tätigkeit im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft erfolgen. Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.
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