Unterstützung und Beratung Internationale Fachkräfte rekrutieren und integrieren

Ausländische Fachkräfte sind in vielen Branchen eine Möglichkeit, die Fachkräftelücke im Unternehmen zu schließen oder zu verringern.

Bei der Rekrutierung und Einstellung gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. Dazu zählen z. B. ausländerrechtliche Vorgaben, die Anerkennung der Berufsabschlüsse, kulturelle Unterschiede beim Bewerbungsverfahren oder Sprachkenntnisse. Ist die neue Fachkraft im Unternehmen angekommen, gehört zu einer erfolgreichen Einstellung ein guter Onboardingprozess. Dabei gibt es mehr zu beachten, als nur die Integration im Unternehmen. Eine ausländische Fachkraft steht auch vor der Herausforderung, in einem neuen Land Fuß zu fassen und heimisch zu werden.

Auf dieser Seite haben wir für Sie wichtige Institutionen, Ansprechpartner und Experten zusammen gestellt. Diese informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Suche, Einstellung und Beschäftgung von Fachkräften aus dem Ausland. 

Allgemeine Informationen Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leichter nach Deutschland kommen. Mit den neuen Regelungen wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und ist zwischen November 2023 und Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht eine Zuwanderung auf drei verschiedenen Grundlagen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenzial: Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.
Eine Übersicht der Agentur für Arbeit listet die unterschiedlichen Zugangswege mit den jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen auf.

Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leichter nach Deutschland kommen. Mit den neuen Regelungen wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und ist zwischen November 2023 und Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht eine Zuwanderung auf drei verschiedenen Grundlagen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenzial: Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.
Eine Übersicht der Agentur für Arbeit listet die unterschiedlichen Zugangswege mit den jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen auf.

Datenbank Kontakte und Institutionen in der Region

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Angebot Barmer Krankenversicherung für internationale Fachkräfte & Onboarding als Firmenservice

Angebot Beratung/Coaching Bildungsberatung für den Landkreis Augsburg

Angebot Fachinformationszentrum Einwanderung Südbayern Wegweiser im Prozess der Fachkräfteeinwanderung

Angebot Agentur für Arbeit Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland

Angebot Tür an Tür Integrationsprojekte Take Off! - Mit und für Migrantinnen berufliche Perspektiven gestalten

Angebot der vbw Aktivierung zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirtschaft

Angebot Handwerkskammer Schwaben Betriebsberatung für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund

Angebot IHK Schwaben Integrationsberater

Angebot Landratsamt Augsburg Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Angebot AOK Krankenversicherung für internationale Fachkräfte

Angebot Ausländerbehörde Stadt Augsburg Ansprechpartner für Aufenthaltstitel und Ausländerrecht

Angebot Handwerkskammer Schwaben Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk

Praxisbeispiele Diese Unternehmen zeigen wie es geht

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Projektleitung Regionalmanagement

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