Allgemeine Informationen – Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leichter nach Deutschland kommen. Mit den neuen Regelungen wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und ist zwischen November 2023 und Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht eine Zuwanderung auf drei verschiedenen Grundlagen:
- Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
- Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
- Potenzial: Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.
Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.
Eine Übersicht der Agentur für Arbeit listet die unterschiedlichen Zugangswege mit den jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen auf.
Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leichter nach Deutschland kommen. Mit den neuen Regelungen wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und ist zwischen November 2023 und Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht eine Zuwanderung auf drei verschiedenen Grundlagen:
- Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
- Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
- Potenzial: Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.
Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.
Eine Übersicht der Agentur für Arbeit listet die unterschiedlichen Zugangswege mit den jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen auf.
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