Expertise Nachhaltiges Wirtschaften In 2025 können auch kleinere Unternehmen mit Fuhrparks massiv von EU-Nachhaltigkeitsvorgaben betroffen sein

Viele Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen klicken E-Mails und Berichte über EU-Nachhaltigkeitsvorgaben genervt weg. „Das ist doch nur etwas für Konzerne, wir sind davon eh nicht betroffen“, ist die landläufige Meinung. Doch diese Einstellung kann extrem teuer werden, konkret in Zahlen ausgedrückt kann sie bis zu 100.000 Euro Strafe kosten.

Ein Gastbeitrag von Andreas Varesi.

Worum geht es überhaupt? Von vielen Mittelständlern weitgehend unbeachtet hat die Bundesregierung bereits im November 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der EU Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht. Im Allgemeinen sind zwar KMU explizit ausgenommen, doch so ganz richtig ist das nicht. Denn wenn ein Unternehmen einen gewissen Energieverbrauchswert pro Jahr überschreitet, dann schützt auch der KMU-Status bei Verstößen nicht vor einer Maßnahmenverpflichtung und dem o.g. Bußgeld.

Jetzt werden Sie vielleicht denken, nun da brauche ich gar nicht weiterlesen, denn wir haben keine großen Energieverbraucher, keine Hochöfen, keine großen Produktionsanlagen und auch keine Kühlhäuser. Aber da begehen Sie womöglich den gleichen Fehler, den das BAFA Ende 2023 selbst begangen hat und den gut Dreiviertel der betroffenen Unternehmen begehen. Doch welcher Fehler ist das? Dazu müssen wir uns das EnEfG ein bisschen genauer anschauen.

Viele Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen klicken E-Mails und Berichte über EU-Nachhaltigkeitsvorgaben genervt weg. „Das ist doch nur etwas für Konzerne, wir sind davon eh nicht betroffen“, ist die landläufige Meinung. Doch diese Einstellung kann extrem teuer werden, konkret in Zahlen ausgedrückt kann sie bis zu 100.000 Euro Strafe kosten.

Ein Gastbeitrag von Andreas Varesi.

Worum geht es überhaupt? Von vielen Mittelständlern weitgehend unbeachtet hat die Bundesregierung bereits im November 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der EU Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht. Im Allgemeinen sind zwar KMU explizit ausgenommen, doch so ganz richtig ist das nicht. Denn wenn ein Unternehmen einen gewissen Energieverbrauchswert pro Jahr überschreitet, dann schützt auch der KMU-Status bei Verstößen nicht vor einer Maßnahmenverpflichtung und dem o.g. Bußgeld.

Jetzt werden Sie vielleicht denken, nun da brauche ich gar nicht weiterlesen, denn wir haben keine großen Energieverbraucher, keine Hochöfen, keine großen Produktionsanlagen und auch keine Kühlhäuser. Aber da begehen Sie womöglich den gleichen Fehler, den das BAFA Ende 2023 selbst begangen hat und den gut Dreiviertel der betroffenen Unternehmen begehen. Doch welcher Fehler ist das? Dazu müssen wir uns das EnEfG ein bisschen genauer anschauen.

EnEfG: Fuhrpark als großer Faktor

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betrachtet ausschließlich den Energiebedarf von Unternehmen. Betroffen sind Firmen, die mehr als 2,5 bzw. 7,5 GWh Endenergie pro Jahr verbrauchen, egal ob im Gebäude, Produktion oder Fuhrpark.

Das BAFA ging 2023 von 12.400 betroffenen Betrieben aus, doch das BMWK hat diese Zahlen Mitte 2024 auf 55.000 nach oben korrigiert. Warum? Grund ist, dass ursprünglich Fuhrparks weitgehend außer Acht gelassen wurden. Eine fatale Fehleinschätzung, weil gerade der Fuhrpark bei KMU oft der größte Energieverbraucher ist, denn 1 Liter Diesel schlägt bei der Verbrauchsermittlung mit knapp 10 kWh zu Buche. Schätzungsweise 75 % der Betroffenen wissen nicht, dass sie EnEfG-pflichtig sind! Wer mehr als 7,5 GWh Energie verbraucht, muss - egal ob KMU oder nicht - bis 18.07.2025 ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einführen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung erarbeiten und durch zertifizierte Auditoren prüfen lassen. Bei Nichteinhaltung drohen die oben bereits erwähnten 100.000 Euro Strafe. Da es sich beim EnEfG um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, gibt es für die zukünftige Bundesregierung keine Spielräume das Gesetz abzuschwächen.

EnEfG: Fuhrpark als großer Faktor

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betrachtet ausschließlich den Energiebedarf von Unternehmen. Betroffen sind Firmen, die mehr als 2,5 bzw. 7,5 GWh Endenergie pro Jahr verbrauchen, egal ob im Gebäude, Produktion oder Fuhrpark.

Das BAFA ging 2023 von 12.400 betroffenen Betrieben aus, doch das BMWK hat diese Zahlen Mitte 2024 auf 55.000 nach oben korrigiert. Warum? Grund ist, dass ursprünglich Fuhrparks weitgehend außer Acht gelassen wurden. Eine fatale Fehleinschätzung, weil gerade der Fuhrpark bei KMU oft der größte Energieverbraucher ist, denn 1 Liter Diesel schlägt bei der Verbrauchsermittlung mit knapp 10 kWh zu Buche. Schätzungsweise 75 % der Betroffenen wissen nicht, dass sie EnEfG-pflichtig sind! Wer mehr als 7,5 GWh Energie verbraucht, muss - egal ob KMU oder nicht - bis 18.07.2025 ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einführen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung erarbeiten und durch zertifizierte Auditoren prüfen lassen. Bei Nichteinhaltung drohen die oben bereits erwähnten 100.000 Euro Strafe. Da es sich beim EnEfG um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, gibt es für die zukünftige Bundesregierung keine Spielräume das Gesetz abzuschwächen.

Fazit

KMU, die bisher glaubten, von Nachhaltigkeitsmaßnahmen verschont zu bleiben, sind durch hohe Energieverbräuche gerade im Fuhrpark direkt betroffen. Die Zeit, aktiv zu werden, ist jetzt – nicht nur um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um bares Geld zu sparen.

Ein Rechenbeispiel

Folgendes Beispiel zeigt mögliche Auswirkungen des EnEfG: Ein KMU hat eine Produktionsanlage und einen Fuhrpark mit 100 Dieseltransportern. Alle Gebäude und die Produktionsanlage verbrauchen zusammen 4 GWh. Bisher ging der Unternehmer also davon aus, aufgrund seines KMU-Status von der Maßnahmenpflicht gemäß EnEfG verschont zu sein, denn er dachte, deutlich unter den 7,5 GWh Energieverbrauch zu liegen. Doch während eines Audits stellt sich dann heraus, dass sein Fuhrpark pro Transporter ca. 10 Liter Diesel auf 100 km verbraucht und das bei durchschnittlich 40.000 km jährlicher Fahrleistung. In Summe ergibt dies ebenfalls 4 GWh Energieverbrauch und so überschreitet sein Unternehmen mit in Summe 8 GWh den Schwellwert deutlich.

Um nun sicher unter die 7,5 GWh zu kommen soll 1 GWh eingespart werden. Die Produktion soll aus Ausfall- und Kostengründen nicht angefasst werden. Glücklicherweise bringt die Umstellung eines Transporters von Diesel auf E-Antrieb eine Einsparung um Faktor 2,5 bis 3. Somit kann das 1 MWh Einsparziel durch die Elektrifizierung von 40 % der Transporter erreicht werden. Das ist zwar nicht billig, aber anders als bei der Produktionsanlage kann die Umrüstung schrittweise z.B. bei Auslaufen von Leasingverträgen und ohne Unterbrechungsrisiken erfolgen. Zusätzlich zur Erfüllung der EnEfG-Vorgaben spart der Unternehmer Betriebskosten sowie LKW-Maut-Gebühren.

Über den Autor

Andreas Varesi ist Elektroingenieur, Inhaber von Varesi Consulting, der emobile academy und geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Beratung neue Mobilität (BBNM e.V.). Gemeinsam bieten sie Schulungen und Beratungsdienstleistungen zum EnEfG an.

Andreas Varesi ist Elektroingenieur, Inhaber von Varesi Consulting, der emobile academy und geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Beratung neue Mobilität (BBNM e.V.). Gemeinsam bieten sie Schulungen und Beratungsdienstleistungen zum EnEfG an.

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Varesi Consulting

Herrn Andreas Varesi

Frohsinnstraße 5
86150 Augsburg

+49 821 5087-4420
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a.varesi@varesi.de
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