Expertise Nachhaltiges Wirtschaften – Emissionen kompensieren – aber richtig!
Im Juni 2021 wurde das neue Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, wonach Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreicht haben muss. Diese Forderung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, schließlich ist nicht in jedem Bereich eine sofortige Einsparung der Emissionen umsetzbar. Eine Möglichkeit trotzdem klimaneutral zu werden, bietet das Prinzip der Kompensation. Wir haben mit Georgios Agrafiotis darüber gesprochen, was es damit auf sich hat und worauf Unternehmen bei der Kompensation von Emissionen unbedingt achten sollten.
Georgios Agrafiotis ist als Auditor bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH im Geschäftsfeld Umwelttechnik tätig und verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Zertifizierung von Klimaschutzprojekten sowie der Zertifizierung von Klimaneutralität.
Herr Agrafiotis, lassen Sie uns zunächst zwei grundlegende Begriffe klären. Was verbirgt sich hinter dem Prinzip der Kompensation und was ist der Unterschied zur Neutralisation von Emissionen?
Die beiden Begriffe Kompensation und Neutralisation sind rechtlich nicht geschützt, weshalb es verschiedene Interpretationen der Begriffe gibt. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass sich das Prinzip der Kompensation auf die unvermeidbaren Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bezieht. Um unvermeidbare Emissionen zu kompensieren, können Unternehmen Zertifikate von verifizierten Klimaschutzprojekten in Höhe der unvermeidbaren Emissionen kaufen. Wichtig ist hierbei, dass die Zertifikate aus als additional zertifizierten Projekten stammen. Das heißt, dass die Klimaschutzprojekte nur durch die zusätzlichen Einnahmen aus dem Verkauf der Zertifikate zustande kommen. Beispielsweise kauft ein Unternehmen Zertifikate, mit denen der Bau eines Wasserkraftwerks finanziert wird. Dank das Wasserkraftwerks kann nun Öko-Strom statt Graustrom verwendet werden, wodurch Emissionen vermieden werden. Kompensation trägt also dazu bei, dass Emissionen eingespart werden.
Das Konzept der Neutralisation geht einen Schritt über das Prinzip der Kompensation hinaus. Bei der Neutralisation sollten die Zertifikate von Projekten stammen, die den Erhalt oder die Schaffung von biologischen Senken unterstützen. Ein Beispiel für ein Neutralisationsprojekt wäre das Anpflanzen von neuen Wäldern. Der Vorteil von CO2-Senken ist, dass sie der Atmosphäre CO2 entziehen und dieses dauerhaft speichern können. So können auch bereits bestehende Treibhausgase der Atmosphäre entzogen werden.
Es gibt ein großes Angebot an Zertifikaten von Klimaschutzprojekten, die Firmen erwerben können. Worauf sollten Unternehmen beim Kauf eines solchen Zertifikats Ihrer Meinung nach achten und wie können sie erkennen, ob es sich um sinnvolle Kompensationsprojekte handelt?
Firmen sollten darauf achten, dass die Zertifikate nach einem der etablierten Standards CDM (Clean Development Mechanism), Gold Standard, VCS (Verified Carbon Scheme) verifiziert sind. Diese garantieren eine hohe Qualität der Klimaschutzprojekte. Kriterien für die Zertifizierung von Klimaschutzprojekten nach diesen Standards sind neben der Additionalität nämlich auch soziale und Nachhaltigkeitsaspekte.
Besonders sinnvoll sind meiner Meinung nach solche Projekte, die den Erhalt und die Neuentstehung von biologischen Senken fördern, also nicht nur Emissionen kompensieren, sondern sogar neutralisieren. Am besten wäre es, wenn Unternehmen mit dem Kauf eines Zertifikats Projekte zur Entstehung neuer Senken mitfinanzieren.
Klimaschutz allein durch Kompensation führt zunächst nicht zu einer Reduktion vermeidbarer Emissionen der eigenen Geschäftsaktivitäten. Unternehmen sehen sich daher oft mit dem Vorwurf konfrontiert, lediglich „Greenwashing“ zu betreiben. Wie sehen Sie das?
Um solche Vorwürfe zu vermeiden, sollten sich Unternehmen ihre Klimaschutzaktivitäten gemäß der PAS 2060-Norm (PAS = Publically Available Specifications) zertifizieren lassen. Diese Norm umfasst Standards, die klimaneutrale Unternehmen einhalten müssen, und stellt somit sicher, dass Unternehmen nicht nur Greenwashing betreiben, sondern tatsächlich klimaneutral handeln. Um gemäß PAS 2060-Norm zertifiziert zu werden, reicht es nicht aus, Emissionen zu kompensieren oder neutralisieren. Der Fokus liegt in erster Linie darauf, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Nur die unvermeidbaren Emissionen sollten kompensiert werden.
Eine Voraussetzung, um vom TÜV gemäß der PAS 2060-Norm das Zertifikat klimaneutral ausgestellt zu bekommen, ist die Vorlage eines effektiven Managementplans. Was sollte ein solcher Managementplan unbedingt enthalten?
Im Managementplan müssen zunächst alle Bereiche aufgeführt werden, in denen die Emissionen entstehen und deren Höhe erfasst werden. Anschließend muss das Unternehmen die Maßnahmen darlegen, mit Hilfe derer es seine Emissionen reduzieren möchte. Zum Beispiel kann statt Graustrom Ökostrom genutzt, die Flotte auf E-Autos umgestellt oder Effizienzmaßnahmen ergriffen werden, um den Wärmeverbrauch zu reduzieren. Ein Zeitplan, wann welche Maßnahmen durchgeführt und welche Ziele erreicht werden sollen, ist ebenfalls Bestandteil des Managementplans. Zu guter Letzt sollte der Managementplan auch quantifizierte Prognosen über die voraussichtliche Emissionseinsparung enthalten. Dadurch kann im Nachhinein überprüft werden, ob der Managementplan realistisch war.
In Form eines CO2-Fußabdrucks werden die Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens erfasst. Was umfasst der Fußabdruck und gibt es auch hier internationale Standards, nach denen die Berechnung erfolgen sollte?
Der Carbon Footprint bzw. die Treibhausgas-Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil der PAS 2060-Norm und kann entweder für ein ganzes Unternehmen oder ein einzelnes Produkt berechnet werden. Für beide Varianten gibt es vorgegebene Standards. Möchte man den Corporate Carbon Footprint berechnen, sollte man die ISO 14064-1-Norm als Grundlage verwenden, für den CO2-Fußabdruck eines Produktes sollte die Berechnung gemäß der ISO 14067-Norm erfolgen. Für die Erstellung der CO2-Bilanz gibt es mehrere Methoden, eine davon ist im sog. Greenhouse Gas Protocol klar definiert.
Wichtig zu wissen ist, dass in den Carbon Footprint sowohl direkte als auch indirekte Emissionen einfließen.
Direkte Emissionen, auch Scope 1 genannt, sind Emissionen, die das Unternehmen komplett unter seiner Kontrolle hat. Zum Beispiel kann man selbst entscheiden, ob die Flotte aus konventionellen Autos oder aus E-Autos besteht.
Die indirekten Emissionen lassen sich in zwei Kategorien aufteilen. Die erste Kategorie, Scope 2, beinhaltet Emissionen über die Beschaffung von Energie über externe Lieferanten. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das sich über einen Erzeuger Strom beschafft, nicht direkt entscheiden, welche Stromqualität der Versorger liefert. Allerdings kann es sich den Versorger aussuchen und so z. B. einen Anbieter wählen, der Ökostrom anstelle von Graustrom liefert. Somit kann das Unternehmen indirekt die Höhe der Emissionen beeinflussen.
Die zweite Kategorie der indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt, sind Emissionen, auf die das Unternehmen so gut wie keinen Einfluss hat. Dieser Bereich macht mit 70 – 90% i.d.R. auch den Großteil der Emissionen aus. Ein Beispiel hierfür ist die Übersee-Dienstreise eines Mitarbeiters. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf den Energieträger, den die Fluggesellschaft verwendet und ein Wechsel zu einer klimaschonenderen Alternative ist kaum möglich.
Im Juni 2021 wurde das neue Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, wonach Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreicht haben muss. Diese Forderung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, schließlich ist nicht in jedem Bereich eine sofortige Einsparung der Emissionen umsetzbar. Eine Möglichkeit trotzdem klimaneutral zu werden, bietet das Prinzip der Kompensation. Wir haben mit Georgios Agrafiotis darüber gesprochen, was es damit auf sich hat und worauf Unternehmen bei der Kompensation von Emissionen unbedingt achten sollten.
Georgios Agrafiotis ist als Auditor bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH im Geschäftsfeld Umwelttechnik tätig und verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Zertifizierung von Klimaschutzprojekten sowie der Zertifizierung von Klimaneutralität.
Herr Agrafiotis, lassen Sie uns zunächst zwei grundlegende Begriffe klären. Was verbirgt sich hinter dem Prinzip der Kompensation und was ist der Unterschied zur Neutralisation von Emissionen?
Die beiden Begriffe Kompensation und Neutralisation sind rechtlich nicht geschützt, weshalb es verschiedene Interpretationen der Begriffe gibt. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass sich das Prinzip der Kompensation auf die unvermeidbaren Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bezieht. Um unvermeidbare Emissionen zu kompensieren, können Unternehmen Zertifikate von verifizierten Klimaschutzprojekten in Höhe der unvermeidbaren Emissionen kaufen. Wichtig ist hierbei, dass die Zertifikate aus als additional zertifizierten Projekten stammen. Das heißt, dass die Klimaschutzprojekte nur durch die zusätzlichen Einnahmen aus dem Verkauf der Zertifikate zustande kommen. Beispielsweise kauft ein Unternehmen Zertifikate, mit denen der Bau eines Wasserkraftwerks finanziert wird. Dank das Wasserkraftwerks kann nun Öko-Strom statt Graustrom verwendet werden, wodurch Emissionen vermieden werden. Kompensation trägt also dazu bei, dass Emissionen eingespart werden.
Das Konzept der Neutralisation geht einen Schritt über das Prinzip der Kompensation hinaus. Bei der Neutralisation sollten die Zertifikate von Projekten stammen, die den Erhalt oder die Schaffung von biologischen Senken unterstützen. Ein Beispiel für ein Neutralisationsprojekt wäre das Anpflanzen von neuen Wäldern. Der Vorteil von CO2-Senken ist, dass sie der Atmosphäre CO2 entziehen und dieses dauerhaft speichern können. So können auch bereits bestehende Treibhausgase der Atmosphäre entzogen werden.
Es gibt ein großes Angebot an Zertifikaten von Klimaschutzprojekten, die Firmen erwerben können. Worauf sollten Unternehmen beim Kauf eines solchen Zertifikats Ihrer Meinung nach achten und wie können sie erkennen, ob es sich um sinnvolle Kompensationsprojekte handelt?
Firmen sollten darauf achten, dass die Zertifikate nach einem der etablierten Standards CDM (Clean Development Mechanism), Gold Standard, VCS (Verified Carbon Scheme) verifiziert sind. Diese garantieren eine hohe Qualität der Klimaschutzprojekte. Kriterien für die Zertifizierung von Klimaschutzprojekten nach diesen Standards sind neben der Additionalität nämlich auch soziale und Nachhaltigkeitsaspekte.
Besonders sinnvoll sind meiner Meinung nach solche Projekte, die den Erhalt und die Neuentstehung von biologischen Senken fördern, also nicht nur Emissionen kompensieren, sondern sogar neutralisieren. Am besten wäre es, wenn Unternehmen mit dem Kauf eines Zertifikats Projekte zur Entstehung neuer Senken mitfinanzieren.
Klimaschutz allein durch Kompensation führt zunächst nicht zu einer Reduktion vermeidbarer Emissionen der eigenen Geschäftsaktivitäten. Unternehmen sehen sich daher oft mit dem Vorwurf konfrontiert, lediglich „Greenwashing“ zu betreiben. Wie sehen Sie das?
Um solche Vorwürfe zu vermeiden, sollten sich Unternehmen ihre Klimaschutzaktivitäten gemäß der PAS 2060-Norm (PAS = Publically Available Specifications) zertifizieren lassen. Diese Norm umfasst Standards, die klimaneutrale Unternehmen einhalten müssen, und stellt somit sicher, dass Unternehmen nicht nur Greenwashing betreiben, sondern tatsächlich klimaneutral handeln. Um gemäß PAS 2060-Norm zertifiziert zu werden, reicht es nicht aus, Emissionen zu kompensieren oder neutralisieren. Der Fokus liegt in erster Linie darauf, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Nur die unvermeidbaren Emissionen sollten kompensiert werden.
Eine Voraussetzung, um vom TÜV gemäß der PAS 2060-Norm das Zertifikat klimaneutral ausgestellt zu bekommen, ist die Vorlage eines effektiven Managementplans. Was sollte ein solcher Managementplan unbedingt enthalten?
Im Managementplan müssen zunächst alle Bereiche aufgeführt werden, in denen die Emissionen entstehen und deren Höhe erfasst werden. Anschließend muss das Unternehmen die Maßnahmen darlegen, mit Hilfe derer es seine Emissionen reduzieren möchte. Zum Beispiel kann statt Graustrom Ökostrom genutzt, die Flotte auf E-Autos umgestellt oder Effizienzmaßnahmen ergriffen werden, um den Wärmeverbrauch zu reduzieren. Ein Zeitplan, wann welche Maßnahmen durchgeführt und welche Ziele erreicht werden sollen, ist ebenfalls Bestandteil des Managementplans. Zu guter Letzt sollte der Managementplan auch quantifizierte Prognosen über die voraussichtliche Emissionseinsparung enthalten. Dadurch kann im Nachhinein überprüft werden, ob der Managementplan realistisch war.
In Form eines CO2-Fußabdrucks werden die Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens erfasst. Was umfasst der Fußabdruck und gibt es auch hier internationale Standards, nach denen die Berechnung erfolgen sollte?
Der Carbon Footprint bzw. die Treibhausgas-Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil der PAS 2060-Norm und kann entweder für ein ganzes Unternehmen oder ein einzelnes Produkt berechnet werden. Für beide Varianten gibt es vorgegebene Standards. Möchte man den Corporate Carbon Footprint berechnen, sollte man die ISO 14064-1-Norm als Grundlage verwenden, für den CO2-Fußabdruck eines Produktes sollte die Berechnung gemäß der ISO 14067-Norm erfolgen. Für die Erstellung der CO2-Bilanz gibt es mehrere Methoden, eine davon ist im sog. Greenhouse Gas Protocol klar definiert.
Wichtig zu wissen ist, dass in den Carbon Footprint sowohl direkte als auch indirekte Emissionen einfließen.
Direkte Emissionen, auch Scope 1 genannt, sind Emissionen, die das Unternehmen komplett unter seiner Kontrolle hat. Zum Beispiel kann man selbst entscheiden, ob die Flotte aus konventionellen Autos oder aus E-Autos besteht.
Die indirekten Emissionen lassen sich in zwei Kategorien aufteilen. Die erste Kategorie, Scope 2, beinhaltet Emissionen über die Beschaffung von Energie über externe Lieferanten. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das sich über einen Erzeuger Strom beschafft, nicht direkt entscheiden, welche Stromqualität der Versorger liefert. Allerdings kann es sich den Versorger aussuchen und so z. B. einen Anbieter wählen, der Ökostrom anstelle von Graustrom liefert. Somit kann das Unternehmen indirekt die Höhe der Emissionen beeinflussen.
Die zweite Kategorie der indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt, sind Emissionen, auf die das Unternehmen so gut wie keinen Einfluss hat. Dieser Bereich macht mit 70 – 90% i.d.R. auch den Großteil der Emissionen aus. Ein Beispiel hierfür ist die Übersee-Dienstreise eines Mitarbeiters. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf den Energieträger, den die Fluggesellschaft verwendet und ein Wechsel zu einer klimaschonenderen Alternative ist kaum möglich.
Kontakt
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Auditor, Umweltservice
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