Expertise Nachhaltiges Wirtschaften Emissionen kompensieren – aber richtig!

Im Juni 2021 wurde das neue Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, wonach Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreicht haben muss. Diese Forderung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, schließlich ist nicht in jedem Bereich eine sofortige Einsparung der Emissionen umsetzbar. Eine Möglichkeit trotzdem klimaneutral zu werden, bietet das Prinzip der Kompensation. Wir haben mit Georgios Agrafiotis darüber gesprochen, was es damit auf sich hat und worauf Unternehmen bei der Kompensation von Emissionen unbedingt achten sollten.

Georgios Agrafiotis ist als Auditor bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH im Geschäftsfeld Umwelttechnik tätig und verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Zertifizierung von Klimaschutzprojekten sowie der Zertifizierung von Klimaneutralität.

Herr Agrafiotis, lassen Sie uns zunächst zwei grundlegende Begriffe klären. Was verbirgt sich hinter dem Prinzip der Kompensation und was ist der Unterschied zur Neutralisation von Emissionen?

Die beiden Begriffe Kompensation und Neutralisation sind rechtlich nicht geschützt, weshalb es verschiedene Interpretationen der Begriffe gibt. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass sich das Prinzip der Kompensation auf die unvermeidbaren Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bezieht. Um unvermeidbare Emissionen zu kompensieren, können Unternehmen Zertifikate von verifizierten Klimaschutzprojekten in Höhe der unvermeidbaren Emissionen kaufen. Wichtig ist hierbei, dass die Zertifikate aus als additional zertifizierten Projekten stammen. Das heißt, dass die Klimaschutzprojekte nur durch die zusätzlichen Einnahmen aus dem Verkauf der Zertifikate zustande kommen. Beispielsweise kauft ein Unternehmen Zertifikate, mit denen der Bau eines Wasserkraftwerks finanziert wird. Dank das Wasserkraftwerks kann nun Öko-Strom statt Graustrom verwendet werden, wodurch Emissionen vermieden werden. Kompensation trägt also dazu bei, dass Emissionen eingespart werden.

Das Konzept der Neutralisation geht einen Schritt über das Prinzip der Kompensation hinaus. Bei der Neutralisation sollten die Zertifikate von Projekten stammen, die den Erhalt oder die Schaffung von biologischen Senken unterstützen. Ein Beispiel für ein Neutralisationsprojekt wäre das Anpflanzen von neuen Wäldern. Der Vorteil von CO2-Senken ist, dass sie der Atmosphäre CO2 entziehen und dieses dauerhaft speichern können. So können auch bereits bestehende Treibhausgase der Atmosphäre entzogen werden.

Es gibt ein großes Angebot an Zertifikaten von Klimaschutzprojekten, die Firmen erwerben können. Worauf sollten Unternehmen beim Kauf eines solchen Zertifikats Ihrer Meinung nach achten und wie können sie erkennen, ob es sich um sinnvolle Kompensationsprojekte handelt?

Firmen sollten darauf achten, dass die Zertifikate nach einem der etablierten Standards CDM (Clean Development Mechanism), Gold Standard, VCS (Verified Carbon Scheme) verifiziert sind. Diese garantieren eine hohe Qualität der Klimaschutzprojekte. Kriterien für die Zertifizierung von Klimaschutzprojekten nach diesen Standards sind neben der Additionalität nämlich auch soziale und Nachhaltigkeitsaspekte.

Besonders sinnvoll sind meiner Meinung nach solche Projekte, die den Erhalt und die Neuentstehung von biologischen Senken fördern, also nicht nur Emissionen kompensieren, sondern sogar neutralisieren. Am besten wäre es, wenn Unternehmen mit dem Kauf eines Zertifikats Projekte zur Entstehung neuer Senken mitfinanzieren.

Klimaschutz allein durch Kompensation führt zunächst nicht zu einer Reduktion vermeidbarer Emissionen der eigenen Geschäftsaktivitäten. Unternehmen sehen sich daher oft mit dem Vorwurf konfrontiert, lediglich „Greenwashing“ zu betreiben. Wie sehen Sie das?

Um solche Vorwürfe zu vermeiden, sollten sich Unternehmen ihre Klimaschutzaktivitäten gemäß der PAS 2060-Norm (PAS = Publically Available Specifications) zertifizieren lassen. Diese Norm umfasst Standards, die klimaneutrale Unternehmen einhalten müssen, und stellt somit sicher, dass Unternehmen nicht nur Greenwashing betreiben, sondern tatsächlich klimaneutral handeln. Um gemäß PAS 2060-Norm zertifiziert zu werden, reicht es nicht aus, Emissionen zu kompensieren oder neutralisieren. Der Fokus liegt in erster Linie darauf, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Nur die unvermeidbaren Emissionen sollten kompensiert werden.

Eine Voraussetzung, um vom TÜV gemäß der PAS 2060-Norm das Zertifikat klimaneutral ausgestellt zu bekommen, ist die Vorlage eines effektiven Managementplans. Was sollte ein solcher Managementplan unbedingt enthalten?

Im Managementplan müssen zunächst alle Bereiche aufgeführt werden, in denen die Emissionen entstehen und deren Höhe erfasst werden. Anschließend muss das Unternehmen die Maßnahmen darlegen, mit Hilfe derer es seine Emissionen reduzieren möchte. Zum Beispiel kann statt Graustrom Ökostrom genutzt, die Flotte auf E-Autos umgestellt oder Effizienzmaßnahmen ergriffen werden, um den Wärmeverbrauch zu reduzieren. Ein Zeitplan, wann welche Maßnahmen durchgeführt und welche Ziele erreicht werden sollen, ist ebenfalls Bestandteil des Managementplans. Zu guter Letzt sollte der Managementplan auch quantifizierte Prognosen über die voraussichtliche Emissionseinsparung enthalten. Dadurch kann im Nachhinein überprüft werden, ob der Managementplan realistisch war.

In Form eines CO2-Fußabdrucks werden die Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens erfasst. Was umfasst der Fußabdruck und gibt es auch hier internationale Standards, nach denen die Berechnung erfolgen sollte?

Der Carbon Footprint bzw. die Treibhausgas-Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil der PAS 2060-Norm und kann entweder für ein ganzes Unternehmen oder ein einzelnes Produkt berechnet werden. Für beide Varianten gibt es vorgegebene Standards. Möchte man den Corporate Carbon Footprint berechnen, sollte man die ISO 14064-1-Norm als Grundlage verwenden, für den CO2-Fußabdruck eines Produktes sollte die Berechnung gemäß der ISO 14067-Norm erfolgen. Für die Erstellung der CO2-Bilanz gibt es mehrere Methoden, eine davon ist im sog. Greenhouse Gas Protocol klar definiert.

Wichtig zu wissen ist, dass in den Carbon Footprint sowohl direkte als auch indirekte Emissionen einfließen.

Direkte Emissionen, auch Scope 1 genannt, sind Emissionen, die das Unternehmen komplett unter seiner Kontrolle hat. Zum Beispiel kann man selbst entscheiden, ob die Flotte aus konventionellen Autos oder aus E-Autos besteht.

Die indirekten Emissionen lassen sich in zwei Kategorien aufteilen. Die erste Kategorie, Scope 2, beinhaltet Emissionen über die Beschaffung von Energie über externe Lieferanten. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das sich über einen Erzeuger Strom beschafft, nicht direkt entscheiden, welche Stromqualität der Versorger liefert. Allerdings kann es sich den Versorger aussuchen und so z. B. einen Anbieter wählen, der Ökostrom anstelle von Graustrom liefert. Somit kann das Unternehmen indirekt die Höhe der Emissionen beeinflussen.

Die zweite Kategorie der indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt, sind Emissionen, auf die das Unternehmen so gut wie keinen Einfluss hat. Dieser Bereich macht mit 70 – 90% i.d.R. auch den Großteil der Emissionen aus. Ein Beispiel hierfür ist die Übersee-Dienstreise eines Mitarbeiters. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf den Energieträger, den die Fluggesellschaft verwendet und ein Wechsel zu einer klimaschonenderen Alternative ist kaum möglich.

Im Juni 2021 wurde das neue Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, wonach Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreicht haben muss. Diese Forderung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, schließlich ist nicht in jedem Bereich eine sofortige Einsparung der Emissionen umsetzbar. Eine Möglichkeit trotzdem klimaneutral zu werden, bietet das Prinzip der Kompensation. Wir haben mit Georgios Agrafiotis darüber gesprochen, was es damit auf sich hat und worauf Unternehmen bei der Kompensation von Emissionen unbedingt achten sollten.

Georgios Agrafiotis ist als Auditor bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH im Geschäftsfeld Umwelttechnik tätig und verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Zertifizierung von Klimaschutzprojekten sowie der Zertifizierung von Klimaneutralität.

Herr Agrafiotis, lassen Sie uns zunächst zwei grundlegende Begriffe klären. Was verbirgt sich hinter dem Prinzip der Kompensation und was ist der Unterschied zur Neutralisation von Emissionen?

Die beiden Begriffe Kompensation und Neutralisation sind rechtlich nicht geschützt, weshalb es verschiedene Interpretationen der Begriffe gibt. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass sich das Prinzip der Kompensation auf die unvermeidbaren Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bezieht. Um unvermeidbare Emissionen zu kompensieren, können Unternehmen Zertifikate von verifizierten Klimaschutzprojekten in Höhe der unvermeidbaren Emissionen kaufen. Wichtig ist hierbei, dass die Zertifikate aus als additional zertifizierten Projekten stammen. Das heißt, dass die Klimaschutzprojekte nur durch die zusätzlichen Einnahmen aus dem Verkauf der Zertifikate zustande kommen. Beispielsweise kauft ein Unternehmen Zertifikate, mit denen der Bau eines Wasserkraftwerks finanziert wird. Dank das Wasserkraftwerks kann nun Öko-Strom statt Graustrom verwendet werden, wodurch Emissionen vermieden werden. Kompensation trägt also dazu bei, dass Emissionen eingespart werden.

Das Konzept der Neutralisation geht einen Schritt über das Prinzip der Kompensation hinaus. Bei der Neutralisation sollten die Zertifikate von Projekten stammen, die den Erhalt oder die Schaffung von biologischen Senken unterstützen. Ein Beispiel für ein Neutralisationsprojekt wäre das Anpflanzen von neuen Wäldern. Der Vorteil von CO2-Senken ist, dass sie der Atmosphäre CO2 entziehen und dieses dauerhaft speichern können. So können auch bereits bestehende Treibhausgase der Atmosphäre entzogen werden.

Es gibt ein großes Angebot an Zertifikaten von Klimaschutzprojekten, die Firmen erwerben können. Worauf sollten Unternehmen beim Kauf eines solchen Zertifikats Ihrer Meinung nach achten und wie können sie erkennen, ob es sich um sinnvolle Kompensationsprojekte handelt?

Firmen sollten darauf achten, dass die Zertifikate nach einem der etablierten Standards CDM (Clean Development Mechanism), Gold Standard, VCS (Verified Carbon Scheme) verifiziert sind. Diese garantieren eine hohe Qualität der Klimaschutzprojekte. Kriterien für die Zertifizierung von Klimaschutzprojekten nach diesen Standards sind neben der Additionalität nämlich auch soziale und Nachhaltigkeitsaspekte.

Besonders sinnvoll sind meiner Meinung nach solche Projekte, die den Erhalt und die Neuentstehung von biologischen Senken fördern, also nicht nur Emissionen kompensieren, sondern sogar neutralisieren. Am besten wäre es, wenn Unternehmen mit dem Kauf eines Zertifikats Projekte zur Entstehung neuer Senken mitfinanzieren.

Klimaschutz allein durch Kompensation führt zunächst nicht zu einer Reduktion vermeidbarer Emissionen der eigenen Geschäftsaktivitäten. Unternehmen sehen sich daher oft mit dem Vorwurf konfrontiert, lediglich „Greenwashing“ zu betreiben. Wie sehen Sie das?

Um solche Vorwürfe zu vermeiden, sollten sich Unternehmen ihre Klimaschutzaktivitäten gemäß der PAS 2060-Norm (PAS = Publically Available Specifications) zertifizieren lassen. Diese Norm umfasst Standards, die klimaneutrale Unternehmen einhalten müssen, und stellt somit sicher, dass Unternehmen nicht nur Greenwashing betreiben, sondern tatsächlich klimaneutral handeln. Um gemäß PAS 2060-Norm zertifiziert zu werden, reicht es nicht aus, Emissionen zu kompensieren oder neutralisieren. Der Fokus liegt in erster Linie darauf, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Nur die unvermeidbaren Emissionen sollten kompensiert werden.

Eine Voraussetzung, um vom TÜV gemäß der PAS 2060-Norm das Zertifikat klimaneutral ausgestellt zu bekommen, ist die Vorlage eines effektiven Managementplans. Was sollte ein solcher Managementplan unbedingt enthalten?

Im Managementplan müssen zunächst alle Bereiche aufgeführt werden, in denen die Emissionen entstehen und deren Höhe erfasst werden. Anschließend muss das Unternehmen die Maßnahmen darlegen, mit Hilfe derer es seine Emissionen reduzieren möchte. Zum Beispiel kann statt Graustrom Ökostrom genutzt, die Flotte auf E-Autos umgestellt oder Effizienzmaßnahmen ergriffen werden, um den Wärmeverbrauch zu reduzieren. Ein Zeitplan, wann welche Maßnahmen durchgeführt und welche Ziele erreicht werden sollen, ist ebenfalls Bestandteil des Managementplans. Zu guter Letzt sollte der Managementplan auch quantifizierte Prognosen über die voraussichtliche Emissionseinsparung enthalten. Dadurch kann im Nachhinein überprüft werden, ob der Managementplan realistisch war.

In Form eines CO2-Fußabdrucks werden die Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens erfasst. Was umfasst der Fußabdruck und gibt es auch hier internationale Standards, nach denen die Berechnung erfolgen sollte?

Der Carbon Footprint bzw. die Treibhausgas-Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil der PAS 2060-Norm und kann entweder für ein ganzes Unternehmen oder ein einzelnes Produkt berechnet werden. Für beide Varianten gibt es vorgegebene Standards. Möchte man den Corporate Carbon Footprint berechnen, sollte man die ISO 14064-1-Norm als Grundlage verwenden, für den CO2-Fußabdruck eines Produktes sollte die Berechnung gemäß der ISO 14067-Norm erfolgen. Für die Erstellung der CO2-Bilanz gibt es mehrere Methoden, eine davon ist im sog. Greenhouse Gas Protocol klar definiert.

Wichtig zu wissen ist, dass in den Carbon Footprint sowohl direkte als auch indirekte Emissionen einfließen.

Direkte Emissionen, auch Scope 1 genannt, sind Emissionen, die das Unternehmen komplett unter seiner Kontrolle hat. Zum Beispiel kann man selbst entscheiden, ob die Flotte aus konventionellen Autos oder aus E-Autos besteht.

Die indirekten Emissionen lassen sich in zwei Kategorien aufteilen. Die erste Kategorie, Scope 2, beinhaltet Emissionen über die Beschaffung von Energie über externe Lieferanten. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das sich über einen Erzeuger Strom beschafft, nicht direkt entscheiden, welche Stromqualität der Versorger liefert. Allerdings kann es sich den Versorger aussuchen und so z. B. einen Anbieter wählen, der Ökostrom anstelle von Graustrom liefert. Somit kann das Unternehmen indirekt die Höhe der Emissionen beeinflussen.

Die zweite Kategorie der indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt, sind Emissionen, auf die das Unternehmen so gut wie keinen Einfluss hat. Dieser Bereich macht mit 70 – 90% i.d.R. auch den Großteil der Emissionen aus. Ein Beispiel hierfür ist die Übersee-Dienstreise eines Mitarbeiters. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf den Energieträger, den die Fluggesellschaft verwendet und ein Wechsel zu einer klimaschonenderen Alternative ist kaum möglich.

Kontakt

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

weitere Expertise aus dem Bereich Nachhaltigkeit

weitere Artikel zum Thema

Pressemitteilung 13.11.2024 Nachhaltigkeitsmonitoring A³: Wo steht die Region Augsburg in Sachen Nachhaltigkeit?

Der Nachhaltigeitsmonitor untersucht das Engagement regionaler Organisationen und Unternehmen für Nachhaltigkeit. Die Ergebnisse der ersten Umfrage liegen vor. Die zweite Umfrage-Periode ist gerade gestartet. ... mehr
Mehr lesen

News Standort Spatenstich für Zukunftsprojekt: neues Umweltkompetenzzentrum

Der Landkreis Augsburg setzt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung nachhaltige Zukunft. Mit dem symbolischen Spatenstich wurde diese Woche offiziell der Bau des neuen Umweltkompetenzzentrums in Langerringen eingeleitet. Das Projekt ist Teil des umfassenden Wertstoffhofkonzeptes 2035 und soll nicht nur die Abfallentsorgung modernisieren, sondern auch als Lern- und Bildungszentrum für die junge Generation dienen. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Ideen für den nachhaltigen Einsatz von Bauteilen und Recyclingmaterialien im Bausektor ausgezeichnet

Die bayerischen Staatsminister Thorsten Glauber (StMUV) und Christian Bernreiter (StMB) haben im Rahmen des Bayerischen Ideenwettbewerbs zur Mission RC20/25 in einem feierlichen Festakt vier Unternehmen ausgezeichnet. ... mehr
Mehr lesen

Pressemitteilung 25.10.2024 Nachhaltigkeitstag Wirtschaft A³ – Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankern

Unter dem Motto „Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankern“ stand der achte Nachhaltigkeitstag ganz im Zeichen der Frage, wie Unternehmen ihre Geschäftsmodelle zukunftssicher und nachhaltig gestalten können. Im westhouse Augsburg kamen über 100 Teilnehmende zusammen, um sich praxisnah über Lösungen für eine nachhaltige Wirtschaft auszutauschen. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften A³ klimaneutral gewinnt J.N. Eberle & Cie. GmbH als neues Mitglied

Das Traditionsunternehmen J.N. Eberle & Cie. GmbH mit Sitz in Augsburg seit 1836 gehört seit Jahrzehnten zu den Premium-Herstellern von industriellen Bandsägen und anderen hochwertigen Bandstahl-Produkten. Regionalität und Nachhaltigkeit sind im Unternehmen wichtige Faktoren. Auf das Energiemanagementsystem folgt nun die CO2-Bilanzierung mit A³ klimaneutral. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Erste Ergebnisse der Umfrage "Nachhaltigkeitsmonitoring A³" verfügbar

Wie intensiv engagieren sich Organisationen in der Region Augsburg in Aufgabenstellungen rund um Nachhaltigkeit? Die erste Auswertung der Umfrage des Nachhaltigkeitsmonitorings A³ ist da und ist Grundlage für die Entwicklung von Handlungsempfehlungen. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Public Climate School - die Klimawoche für alle

Die Universität Augsburg veranstaltet vom 4. bis 8. November 2024 mit der Public Climate School eine Klimawoche für alle mit knapp 50 Programmpunkten. Die Forschenden der Universität widmen sich in ihren Veranstaltungen dem Klimawandel und öffnen ihre Seminarräume und Hörsäle für die Öffentlichkeit. Auf dem Programm stehen Planspiele, Filmvorführungen, Vorträge, Workshops und interaktive Formate. ... mehr
Mehr lesen

Pressemitteilung 25.09.2024 Wochen der Nachhaltigkeit 2024: Gemeinsam für eine zukunftsfähige Wirtschaft

Vom 30. September bis zum 29. November 2024 laden zahlreiche Veranstaltungen, Projekte und gute Praxisbeispiele dazu ein, Nachhaltigkeit in all ihren Facetten zu erleben. Diese Aktion, organisiert von der Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, bietet Unternehmen, Organisationen und Institutionen mit ihren Angeboten eine Plattform, um das Bewusstsein für nachhaltiges Wirtschaften in der Region Augsburg zu fördern und konkrete Handlungsansätze aufzuzeigen. ... mehr
Mehr lesen

News Innovation Innovationswettbewerb für biobasierte Start-ups

Der PlanB-Wettbewerb fördert innovative, nachhaltige Start-ups aus Bayern und ganz Europa, die biobasierte Geschäftsmodelle entwickeln. Interessierte Teams können bis zum 29. November 2024 ihr Pitch-Deck einreichen. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Nachhaltiges Kitesurfen: THA entwickelt innovatives Ecoboard

In Kooperation mit der Kite-Marke Spleene Kiteboarding hat die Hochschule ein innovatives Kiteboard entwickelt, das auf nachwachsende Rohstoffe und recyceltes Carbon setzt. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Bayern-Fass setzt auf Nachhaltigkeit und Nachwuchsförderung

Bayern-Fass begrüßt in diesem Jahr neue Auszubildenden, die ihre Ausbildung zur Industriekauffrau im Familienunternehmen beginnen. ... mehr
Mehr lesen

News Standort Zweites Promotionszentrum eröffnet an der Technischen Hochschule Augsburg

Mit der Gründung des zweiten Promotionszentrums NITRO („Nachhaltige intelligente Technologien für eine ressourcenoptimierte Produktion“) positioniert sich die Technische Hochschule Augsburg zukunftsorientiert. In enger Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Deggendorf und der Hochschule Landshut stärkt die TH Augsburg ihre Forschungs- und Ausbildungsaktivitäten in einem bedeutenden Zukunftsfeld. ... mehr
Mehr lesen

Angebot für Unternehmen A³ Fachkräftekampagne: arbeiten und leben in A³

Ohne gezieltes Fachkräfte-Marketing geht heute nichts mehr. Die Regio Augsburg Wirtschaft GmbH startet 2024 mit einer neuen A³ Fachkräftekampagne für den Wirtschaftsraum Augsburg.

Ziel: Werbung für die Region und für die attraktiven Arbeitgeber in A³.

Beteiligen Sie sich als Arbeitgeber, denn nur gemeinsam erreichen wir einen hohen Bekanntheitsgrad und ein (noch) besseres Image für die Region Augsburg bei gesuchten Fachkräften.

Ohne gezieltes Fachkräfte-Marketing geht heute nichts mehr. Die Regio Augsburg Wirtschaft GmbH startet 2024 mit einer neuen A³ Fachkräftekampagne für den Wirtschaftsraum Augsburg.

Ziel: Werbung für die Region und für die attraktiven Arbeitgeber in A³.

Beteiligen Sie sich als Arbeitgeber, denn nur gemeinsam erreichen wir einen hohen Bekanntheitsgrad und ein (noch) besseres Image für die Region Augsburg bei gesuchten Fachkräften.

Jetzt informieren und mitmachen!