Expertise Nachhaltiges Wirtschaften Ethik, Moral und Menschenrechte in der Wirtschaft – Im neuen Lieferkettengesetz vereint?

Ab 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz in Deutschland. Dessen Ziel ist es, ausbeuterische Praktiken wie Kinder- oder Zwangsarbeit zu unterbinden und Menschenrechte entlang der globalen Lieferketten zu verbessern. Wodurch ergibt sich diese moralische Sorgfaltspflicht von Unternehmen?

Ein Gastbeitrag der Studierenden des Studiengangs Umweltethik an der Universität Augsburg.

Kontrovers diskutiert und nun in abgeschwächter Form verabschiedet…

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird am 01.01.2023 in Deutschland in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist der Ausbau des Schutzes der Menschenrechte in globalen Lieferketten. Dabei geht es prinzipiell um die Einhaltung grundsätzlicher humanitärer Standards wie das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit. Diesbezüglich sollen nun die deutschen Unternehmen vermehrt zur Verantwortung gezogen werden, um die Sorgfalt in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Dafür werden umsetzbare und klare Regelungen angestrebt, um eine Rechtssicherheit, sowohl für Unternehmen als auch für Betroffene zu schaffen. Das Gesetz gilt ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, wobei der Wert im Folgejahr auf 1.000 herabgesetzt wird. Die daraus entstehende Verpflichtung ist die Verantwortungsübernahme der deutschen Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette für die direkten Zulieferer (bmwi 2021, o.S.). Die Einhaltung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährleistet. Dieses darf sowohl Beschwerden nachgehen und Bußgelder verhängen als auch präventiv informieren und kontrollieren. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können von Gewerkschaften und NGOs vor deutschen Gerichten vertreten werden und Beschwerden an das o.g. Amt einreichen (bmz 2021, o.S.).

Nähere Informationen zum LkSG finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie bei der Initiative Lieferkettengesetz. 

Worin sich das Gesetz begründet…

Die UN verabschiedeten im Jahr 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ in 30 Artikeln. Doch wer legt fest, ab welchem Punkt Menschenrechte verletzt werden und wer in welcher Form für deren Einhaltung verantwortlich ist? Fragen wie diese können nicht mit den der Wirtschaft bekannten Mechanismen beantwortet werden – hier kommt die Ethik ins Spiel. Denn profitmaximierendes Verhalten stellt die Zweckmäßigkeit von Handlungen oft über die Forderungen der Moral (Soros in StN.de 2016, o.S.). Das LkSG verlangt nun die Verantwortungsübernahme der Unternehmen für das Leben der Menschen entlang ihrer Lieferketten. Dabei muss auch beachtet werden, dass Handlungen mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt oft indirekt zu Menschenrechtsverletzungen führen. Soziale und ökologische Verantwortung sind meist eng miteinander verknüpft.

Frühe geisteswissenschaftliche Impulse zum Thema Verantwortungsübernahme gibt bspw. der Natur- und Technikphilosoph Hans Jonas. Er beschreibt in seinem Werk „Das Prinzip der Verantwortung“ (1979) die philosophische Theorie zu den Auswirkungen des technischen Fortschritts auf die Gesellschaft und die Umwelt. Er verlangt darin nach Zügeln, die die Menschen von der Zerstörung ihrer selbst abhalten. Weil die Menschheit mit ihrem Handeln bereits heute ihre Zukunft aufs Spiel setzt und darum weiß, steht sie in der Verantwortung. Sie hat also die moralische Pflicht, das Erbe der Zivilisation und den Planeten zu bewahren. Wirtschaftliche Akteure sieht er dabei ebenso in der Verantwortung wie Einzelpersonen (Jonas 1979, o.S.).

Ab 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz in Deutschland. Dessen Ziel ist es, ausbeuterische Praktiken wie Kinder- oder Zwangsarbeit zu unterbinden und Menschenrechte entlang der globalen Lieferketten zu verbessern. Wodurch ergibt sich diese moralische Sorgfaltspflicht von Unternehmen?

Ein Gastbeitrag der Studierenden des Studiengangs Umweltethik an der Universität Augsburg.

Kontrovers diskutiert und nun in abgeschwächter Form verabschiedet…

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird am 01.01.2023 in Deutschland in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist der Ausbau des Schutzes der Menschenrechte in globalen Lieferketten. Dabei geht es prinzipiell um die Einhaltung grundsätzlicher humanitärer Standards wie das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit. Diesbezüglich sollen nun die deutschen Unternehmen vermehrt zur Verantwortung gezogen werden, um die Sorgfalt in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Dafür werden umsetzbare und klare Regelungen angestrebt, um eine Rechtssicherheit, sowohl für Unternehmen als auch für Betroffene zu schaffen. Das Gesetz gilt ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, wobei der Wert im Folgejahr auf 1.000 herabgesetzt wird. Die daraus entstehende Verpflichtung ist die Verantwortungsübernahme der deutschen Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette für die direkten Zulieferer (bmwi 2021, o.S.). Die Einhaltung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährleistet. Dieses darf sowohl Beschwerden nachgehen und Bußgelder verhängen als auch präventiv informieren und kontrollieren. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können von Gewerkschaften und NGOs vor deutschen Gerichten vertreten werden und Beschwerden an das o.g. Amt einreichen (bmz 2021, o.S.).

Nähere Informationen zum LkSG finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie bei der Initiative Lieferkettengesetz. 

Worin sich das Gesetz begründet…

Die UN verabschiedeten im Jahr 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ in 30 Artikeln. Doch wer legt fest, ab welchem Punkt Menschenrechte verletzt werden und wer in welcher Form für deren Einhaltung verantwortlich ist? Fragen wie diese können nicht mit den der Wirtschaft bekannten Mechanismen beantwortet werden – hier kommt die Ethik ins Spiel. Denn profitmaximierendes Verhalten stellt die Zweckmäßigkeit von Handlungen oft über die Forderungen der Moral (Soros in StN.de 2016, o.S.). Das LkSG verlangt nun die Verantwortungsübernahme der Unternehmen für das Leben der Menschen entlang ihrer Lieferketten. Dabei muss auch beachtet werden, dass Handlungen mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt oft indirekt zu Menschenrechtsverletzungen führen. Soziale und ökologische Verantwortung sind meist eng miteinander verknüpft.

Frühe geisteswissenschaftliche Impulse zum Thema Verantwortungsübernahme gibt bspw. der Natur- und Technikphilosoph Hans Jonas. Er beschreibt in seinem Werk „Das Prinzip der Verantwortung“ (1979) die philosophische Theorie zu den Auswirkungen des technischen Fortschritts auf die Gesellschaft und die Umwelt. Er verlangt darin nach Zügeln, die die Menschen von der Zerstörung ihrer selbst abhalten. Weil die Menschheit mit ihrem Handeln bereits heute ihre Zukunft aufs Spiel setzt und darum weiß, steht sie in der Verantwortung. Sie hat also die moralische Pflicht, das Erbe der Zivilisation und den Planeten zu bewahren. Wirtschaftliche Akteure sieht er dabei ebenso in der Verantwortung wie Einzelpersonen (Jonas 1979, o.S.).

3 Tipps zum Nachmachen:

  • Entsprechende Leitlinien regelmäßig auf Schwachstellen und Lücken analysieren, evtl. durch dafür Beauftragte im Unternehmen
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden bspw. durch externe Ethikberatungen oder Workshops
  • Ganz allgemein: Werte wie Empathie, Gerechtigkeit, Respekt und Toleranz in das Unternehmensleitbild aufnehmen

Verantwortungssubjekt, -objekt und der Verantwortungsadressat

Um die Rollenverteilung bei der Verantwortungsübernahme für Handlungen anschaulicher zu machen, unterscheidet man in der Ethik zwischen verschiedenen Akteuren: Das Verantwortungssubjekt, -objekt und der Verantwortungsadressat, die alle vor einem Normensystem stehen, dem sie gerecht werden sollen. Das Unternehmen am Ende der Lieferkette (Verantwortungssubjekt) soll Menschenrechts- und Umweltverletzungen (Verantwortungsobjekt) erkennen und den Akteuren der Lieferkette (Adressaten) gegenüber Verantwortung übernehmen. Zusätzlich kann zwischen zwei Perspektiven differenziert werden: Die retrospektive Verantwortung wird Akteuren nachträglich zugeschrieben, z. B. wenn Menschenrechtsverstöße aufgearbeitet werden sollen und sich dadurch Entschädigungsforderungen ergeben. Akteure können aber auch prospektiv Verantwortung übernehmen, z.B. durch Präventionsmaßnahmen oder Entwicklungshilfe.

Vereinbarkeit ethischer und wirtschaftlicher Interessen

Das umstrittene Thema „Lieferkettengesetz“ verdeutlicht den Konflikt der zukünftigen Unternehmensentwicklung. Die Vereinbarkeit ethischer und wirtschaftlicher Interessen erweist sich als äußerst komplex. Durch Verantwortungsübernahme können Unternehmen beweisen, dass sie soziale und ökologische Themen ernst nehmen und zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft beitragen. Neben einem reinen Gewissen kann diese nicht zuletzt auch eine höhere Kund*innenbindung bieten, da dadurch verantwortungsbewussterer Konsum mit moralischem Mehrwert ermöglicht wird. Die Umsetzung und die Auswirkungen des LkSG in der Praxis bleiben mit Spannung zu erwarten. Um die Diskussion und die Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und Ethik in dieser Causa voranzubringen, bietet es jedoch bereits heute eine gute Basis.

Als Grundlage kann z. B. die DIN ISO 26000 als Leitfaden für Unternehmen dienen, um selbstverpflichtet verantwortungsbewusst in die Zukunft zu gehen. Diese Norm beschreibt die Sorgfaltspflicht einer Organisation als „Verantwortung […] für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt durch transparentes und ethisches Verhalten“ (DIN ISO 26000:2011-01, S. 17).

Jonas, H. (1979): Das Prinzip der Verantwortung. In: Suhrkamp.

Kontakt

Universität Augsburg

Frau Lisa Sagner
Studentin, Katholisch-Theologische Fakultät

Universitätsstraße 2
86159 Augsburg

lisa.sagner@uni-a.de

weitere Expertise aus dem Bereich Nachhaltiges Wirtschaften

weitere Artikel zum Thema

Pressemitteilung vom 24.01.2025 Abschlussveranstaltung der Ökoprofit®-Runde 2024

Ökologische und ökonomische Ziele in Einklang bringen: Auch dieses Jahr wurden wieder zahlreiche Betriebe aus der Region als ÖKOPROFIT®-Betriebe ausgezeichnet. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften A³ ist Mitglied der Bayerischen Recyclingbaustoff-Allianz

Am 21. Oktober 2024 hat die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit über 20 Akteuren aus der bayerischen Bauwirtschaft die neue Bayerische Recyclingbaustoff-Allianz gegründet, die Regio Augsburg Wirtschaft GmbH ist als einzige Wirtschaftsförderungsgesellschaft einer der Partner.  Die neue ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Herausragende Umweltprojekte als KUMAS-Leitprojekte 2024 ausgezeichnet

Das Kompetenzzentrum Umwelt e. V. (KUMAS) hat erneut innovative Projekte im Bereich Umwelt- und Ressourcenschutz prämiert. Die Verleihung des Titels „KUMAS-Leitprojekt 2024“ fand traditionell im Kongress am Park in Augsburg statt und ehrte drei herausragende Initiativen aus Schwaben. ... mehr
Mehr lesen

News Technologie & Innovation Innovationschancen mit grünen Startups?

Mehr als ein Drittel der Neugründungen sind inzwischen „grün“, Tendenz weiter steigend. Technologieentwicklung und - produktion sind dabei das wichtigste Geschäftsmodell von Startups in der Umweltwirtschaft. Für Unternehmen kann eine Kooperation vielfältige Potenziale bieten. Wie ist hierzu der Status quo? ... mehr
Mehr lesen

News Innovation Projektaufruf zu Innovation in Schlüsseltechnologien

Förderprojekte gesucht zu digitalen Technologien, technologieintensiven Innovationen, umweltschonenden und ressourceneffizienten Technologien und Biotechnologien ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Neue Partnerschaft für den Klimaschutz: CABB GmbH wird Unterstützer von A³ klimaneutral

 Die CABB Group ist eines der führenden Unternehmen in der Herstellung und Entwicklung (CDMO) von kundenspezifischen Wirkstoffen im Bereich Crop Science. CABB stellt ausserdem hochspezialisierte Inhaltsstoffe für Kunden aus der Life-Science und Performance-Materials-Branche her. Das Unter-nehmen ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Wochen der Nachhaltigkeit 2024: Gemeinsam für eine zukunftsfähige Wirtschaft

Vom 30. September bis zum 29. November 2024 fanden im Wirtschaftsraum Augsburg die achten „Wochen der Nachhaltigkeit“ statt. In diesem Zeitraum boten zahlreiche Veranstaltungen, Projekte und Best-Practice-Beispiele Einblicke in die vielfältigen Facetten nachhaltigen Wirtschaftens. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Aufruf zur Teilnahme am Nachhaltigkeitsmonitoring A³

Die zweite Umfrage-Periode ist gerade gestartet. Unternehmen sind wieder zur Teilnahme aufgerufen. Außerdem liegen die Ergebnisse der ersten Umfrage nun vor. ... mehr
Mehr lesen

Pressemitteilung 13.11.2024 Nachhaltigkeitsmonitoring A³: Wo steht die Region Augsburg in Sachen Nachhaltigkeit?

Der Nachhaltigeitsmonitor untersucht das Engagement regionaler Organisationen und Unternehmen für Nachhaltigkeit. Die Ergebnisse der ersten Umfrage liegen vor. Die zweite Umfrage-Periode ist gerade gestartet. ... mehr
Mehr lesen

News Standort Spatenstich für Zukunftsprojekt: neues Umweltkompetenzzentrum

Der Landkreis Augsburg setzt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung nachhaltige Zukunft. Mit dem symbolischen Spatenstich wurde diese Woche offiziell der Bau des neuen Umweltkompetenzzentrums in Langerringen eingeleitet. Das Projekt ist Teil des umfassenden Wertstoffhofkonzeptes 2035 und soll nicht nur die Abfallentsorgung modernisieren, sondern auch als Lern- und Bildungszentrum für die junge Generation dienen. ... mehr
Mehr lesen

News Nachhaltiges Wirtschaften Ideen für den nachhaltigen Einsatz von Bauteilen und Recyclingmaterialien im Bausektor ausgezeichnet

Die bayerischen Staatsminister Thorsten Glauber (StMUV) und Christian Bernreiter (StMB) haben im Rahmen des Bayerischen Ideenwettbewerbs zur Mission RC20/25 in einem feierlichen Festakt vier Unternehmen ausgezeichnet. ... mehr
Mehr lesen

Pressemitteilung 25.10.2024 Nachhaltigkeitstag Wirtschaft A³ – Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankern

Unter dem Motto „Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankern“ stand der achte Nachhaltigkeitstag ganz im Zeichen der Frage, wie Unternehmen ihre Geschäftsmodelle zukunftssicher und nachhaltig gestalten können. Im westhouse Augsburg kamen über 100 Teilnehmende zusammen, um sich praxisnah über Lösungen für eine nachhaltige Wirtschaft auszutauschen. ... mehr
Mehr lesen

Angebot für Unternehmen Nachhaltigkeitsmonitoring A³

Wie nachhaltig wirtschaftet Ihr Unternehmen? Was sind Stärken und Schwächen der Region?

Mit einem neuen Angebot möchten wir die Region Augsburg in Sachen nachhaltige Entwicklung noch besser aufstellen! Mit dem Nachhaltigkeitsmonitor A³ haben wir ein Analysetool auf den Weg gebracht, dass es ermöglicht, in kurzer Zeit einen Überblick zu erhalten, wie es um die eigenen Aktivitäten in Sachen wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit steht.

Wie nachhaltig wirtschaftet Ihr Unternehmen? Was sind Stärken und Schwächen der Region?

Mit einem neuen Angebot möchten wir die Region Augsburg in Sachen nachhaltige Entwicklung noch besser aufstellen! Mit dem Nachhaltigkeitsmonitor A³ haben wir ein Analysetool auf den Weg gebracht, dass es ermöglicht, in kurzer Zeit einen Überblick zu erhalten, wie es um die eigenen Aktivitäten in Sachen wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit steht.

Hier erfahren Sie mehr zum Monitor