News Nachhaltiges Wirtschaften Neue Förderung „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ für Unternehmen

Im Rahmen der bundesweiten Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" können nun weiterhin klimafreundliche Mobilitätsmaßnahmen in Unternehmen gefördert werden. 

Das Bundesamt für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte mit dem Förderprogramm zur Reduktion der verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten von Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen durch Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität beitragen. 

Drei Förderschwerpunkte für zentrale Handlungsfelder 

Das Förderprogramm des Betrieblichen Mobilitätsmanagements leistet mit der Förderung von bewährten und innovativen Konzepten einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Mit Fokus auf drei Förderschwerpunkte sollen die zentralen Handlungsfelder, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) identifiziert wurden, abgedeckt werden. 

  • Breitenföderung: Hier liegt der Fokus auf der Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des BMM. Unter anderem gehören dazu Maßnahmen bzgl. verbesserter Radinfrastruktur oder auch die Umstellung der Fahrzeugflotten auf nachhaltige Antriebsformen sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. 

  • Initialförderung: Dieser Schwerpunkt richtet sich direkt an KMU mit keiner oder wenig Erfahrung im BMM. Standortspezifische Mobilitätskonzepte anhand von standardisierten Beratungsleistungen, die durch eignungsgeprüfte Mobilitätsberaterinnen und -berater begleitet werden, werden hier unterstützt. 

  • Innovationsföderung: Diese Förderung zielt, wie es der Name schon verrät, speziell auf innovative Konzepte im Bereich des BMM ab: Demonstrationscharakter und wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen sind hier entscheidend. Voraussetzung für die Förderung ist ein bereits erstelltes Mobilitätskonzept oder bestehende konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. 

Höhe der Fördersummen

Für die einzelnen Förderschwerpunkt belaufen sich die Fördersummen auf unterschiedliche Beträge: Im Schwerpunkt Innovationsförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Vorhaben im Schwerpunkt Innovationsförderung werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt; Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200 000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Auch im Schwerpunkt Breitenförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf den Höchstbetrag von maximal 60 000 Euro bezogen auf die Investitionsmehrkosten begrenzt. Für die Projektförderung im Schwerpunkt Initialförderung wird der Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5 000 Euro gewährt. Die Angaben wurden aus der Bekanntmachung innerhalb des Bundesanzeigers entnommen (Bundesministerium der Justiz, veröffentlich am 02.05.2023). 

Start der Förderung

Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 02. Mai 2023 startet gleichzeitig der Förderaufruf zum Schwerpunkt Breitenförderung. Die Veröffentlichung des Förderaufrufs zum Schwerpunkt Initialförderung ist für den 15. Mai 2023 vorgesehen, der Förderaufruf für die Innovationsförderung folgt in der zweiten Jahreshälfte 2023.

Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlagen, der AGVO sowie der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Administrator 

Als Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement tritt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf. Auf der Internetseite des BALM finden sich Angaben zum Antragsprozess und Informationen zum Verfahren. 

Im Rahmen der bundesweiten Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" können nun weiterhin klimafreundliche Mobilitätsmaßnahmen in Unternehmen gefördert werden. 

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Drei Förderschwerpunkte für zentrale Handlungsfelder 

Das Förderprogramm des Betrieblichen Mobilitätsmanagements leistet mit der Förderung von bewährten und innovativen Konzepten einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Mit Fokus auf drei Förderschwerpunkte sollen die zentralen Handlungsfelder, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) identifiziert wurden, abgedeckt werden. 

  • Breitenföderung: Hier liegt der Fokus auf der Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des BMM. Unter anderem gehören dazu Maßnahmen bzgl. verbesserter Radinfrastruktur oder auch die Umstellung der Fahrzeugflotten auf nachhaltige Antriebsformen sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. 

  • Initialförderung: Dieser Schwerpunkt richtet sich direkt an KMU mit keiner oder wenig Erfahrung im BMM. Standortspezifische Mobilitätskonzepte anhand von standardisierten Beratungsleistungen, die durch eignungsgeprüfte Mobilitätsberaterinnen und -berater begleitet werden, werden hier unterstützt. 

  • Innovationsföderung: Diese Förderung zielt, wie es der Name schon verrät, speziell auf innovative Konzepte im Bereich des BMM ab: Demonstrationscharakter und wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen sind hier entscheidend. Voraussetzung für die Förderung ist ein bereits erstelltes Mobilitätskonzept oder bestehende konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. 

Höhe der Fördersummen

Für die einzelnen Förderschwerpunkt belaufen sich die Fördersummen auf unterschiedliche Beträge: Im Schwerpunkt Innovationsförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Vorhaben im Schwerpunkt Innovationsförderung werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt; Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200 000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Auch im Schwerpunkt Breitenförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf den Höchstbetrag von maximal 60 000 Euro bezogen auf die Investitionsmehrkosten begrenzt. Für die Projektförderung im Schwerpunkt Initialförderung wird der Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5 000 Euro gewährt. Die Angaben wurden aus der Bekanntmachung innerhalb des Bundesanzeigers entnommen (Bundesministerium der Justiz, veröffentlich am 02.05.2023). 

Start der Förderung

Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 02. Mai 2023 startet gleichzeitig der Förderaufruf zum Schwerpunkt Breitenförderung. Die Veröffentlichung des Förderaufrufs zum Schwerpunkt Initialförderung ist für den 15. Mai 2023 vorgesehen, der Förderaufruf für die Innovationsförderung folgt in der zweiten Jahreshälfte 2023.

Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlagen, der AGVO sowie der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Administrator 

Als Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement tritt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf. Auf der Internetseite des BALM finden sich Angaben zum Antragsprozess und Informationen zum Verfahren. 

Betriebliches Mobilitätsmanagement in A³

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