News Immobilien Erste digitale Baugenehmigung

Seit August 2021 ist es technisch möglich, baurechtliche Anträge auch auf vollständig digitalem Wege im Landratsamt Augsburg einzureichen.

Alle Angaben und Unterlagen können hochgeladen und der Bearbeitungsstand im digitalen Baugenehmigungsverfahren, digiBG, kann jederzeit abgerufen werden. Mit dieser Neuerung war der Landkreis Augsburg der erste Landkreis in Schwaben, der die digitale Bauantragsstellung anbot. Und die papierlose Methode ist populär: Allein im vergangenen Jahr wurden über 30 Prozent der Anträge digital eingereicht und seitens der Behörde bearbeitet.

Landkreis Augsburgs Vorreiterrolle

Bislang allerdings wurden die Genehmigungen noch auf herkömmlichem Wege ausgestellt. „Heute allerdings dürfen wir in Ihrem Beisein die erste digitale Baugenehmigung erteilen – nicht nur ein absolutes Novum in unserem Landkreis und in Schwaben, sondern sogar die erste papierlose Baugenehmigung im Freistaat Bayern“, sagte Landrat Martin Sailer im Rahmen eines Pressetermins, bei dem das nun vollständig digitalisierte Genehmigungsverfahren anhand eines echten Vorhabens demonstriert wurde. Auch Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, freut sich bei diesem wichtigen Schritt dabei sein zu können. Denn mit der digitalen Baugenehmigung könne jetzt ein komplett digitales Baugenehmigungsverfahren abgewickelt werden. Er sieht es als großen Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger an, dass die Digitalisierung in der Verwaltung voranschreitet. Hierbei sieht er das Landratsamt Augsburg zugleich als gutes Beispiel für weitere Bauaufsichtsbehörden. In Zukunft würden auch andere Behörden digitale Baugenehmigungen erteilen.

Ergänzend dazu äußerte sich auch auf dem Pressetermin Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Mit der digitalen Baugenehmigung könne die Verwaltung weiter modernisiert werden. Dies sei ein fortschrittlicher Service am Kunden, wovon Bürgerinnen und Bürger in Bayern profitieren.

Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-augsburg.de/digitaler-bauantrag

Seit August 2021 ist es technisch möglich, baurechtliche Anträge auch auf vollständig digitalem Wege im Landratsamt Augsburg einzureichen.

Alle Angaben und Unterlagen können hochgeladen und der Bearbeitungsstand im digitalen Baugenehmigungsverfahren, digiBG, kann jederzeit abgerufen werden. Mit dieser Neuerung war der Landkreis Augsburg der erste Landkreis in Schwaben, der die digitale Bauantragsstellung anbot. Und die papierlose Methode ist populär: Allein im vergangenen Jahr wurden über 30 Prozent der Anträge digital eingereicht und seitens der Behörde bearbeitet.

Landkreis Augsburgs Vorreiterrolle

Bislang allerdings wurden die Genehmigungen noch auf herkömmlichem Wege ausgestellt. „Heute allerdings dürfen wir in Ihrem Beisein die erste digitale Baugenehmigung erteilen – nicht nur ein absolutes Novum in unserem Landkreis und in Schwaben, sondern sogar die erste papierlose Baugenehmigung im Freistaat Bayern“, sagte Landrat Martin Sailer im Rahmen eines Pressetermins, bei dem das nun vollständig digitalisierte Genehmigungsverfahren anhand eines echten Vorhabens demonstriert wurde. Auch Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, freut sich bei diesem wichtigen Schritt dabei sein zu können. Denn mit der digitalen Baugenehmigung könne jetzt ein komplett digitales Baugenehmigungsverfahren abgewickelt werden. Er sieht es als großen Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger an, dass die Digitalisierung in der Verwaltung voranschreitet. Hierbei sieht er das Landratsamt Augsburg zugleich als gutes Beispiel für weitere Bauaufsichtsbehörden. In Zukunft würden auch andere Behörden digitale Baugenehmigungen erteilen.

Ergänzend dazu äußerte sich auch auf dem Pressetermin Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Mit der digitalen Baugenehmigung könne die Verwaltung weiter modernisiert werden. Dies sei ein fortschrittlicher Service am Kunden, wovon Bürgerinnen und Bürger in Bayern profitieren.

Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-augsburg.de/digitaler-bauantrag

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