News Nachhaltiges Wirtschaften Vorschlagsphase zum Bayerischen Klimaschutzpreis 2024 hat begonnen

Die Bayerische Staatsregierung wird auch im Jahr 2024 den Bayerischen Klimaschutzpreis verleihen. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis wird für herausragende Initiativen in den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung vergeben. Ausgezeichnet werden können sowohl natürliche Personen (Privatpersonen) als auch juristische Personen (Unternehmen, Betriebe, Kommunen, eingetragene Vereine etc.).

Die Gesamtsumme kann auf mehrere Projekte aufgeteilt werden. Die Ausgezeichneten erhalten zudem eine Preisskulptur und einen Imagefilm zu Werbezwecken.

Aktuell läuft die Vorschlagsphase für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2024.
Reichen Sie Ihren Vorschlag bis zum 28. Februar 2024 über das untenstehende Formular ein.

Weitere Informationen zum Bayerischen Klimaschutzpreis

  • Teilnahmebedingungen

Alle Personen mit Bezug zu Bayern, die für den Bayerischen Klimaschutzpreis vorgeschlagen wurden. Das bedeutet: Entweder haben die Teilnehmenden ihren dauerhaften Haupt(wohn)sitz im Freistaat oder sie engagieren sich in Bayern für den Klimaschutz oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Initiative sollte bereits laufen und messbare Ergebnisse aufweisen. Sie darf zwar bereits beendet sein, muss aber bis in die Gegenwart wirken. Geehrt werden Initiativen mit einem stimmigen Gesamtkonzept. Eine Teilnahme kann nur über einen Vorschlag erfolgen.

Die Preistragenden des Bayerischen Klimaschutzpreises werden durch eine unabhängige Jury ermittelt.

  • Ablauf der Teilnahme

Ab 11. Dezember können bis zum 28. Februar 2024 Vorschläge für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2024 eingereicht werden. Im Anschluss an diese Vorschlagsphase findet die Bewerbungsphase statt: Falls ein Vorschlag die Teilnahmekriterien erfüllt, treten wir von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt (LfU) per E-Mail oder auf dem Postweg an die vorgeschlagene Person heran und laden diese ein, ein Online-Bewerbungsformular auszufüllen. Die vorgeschlagene Person nimmt nur dann am Wettbewerb teil, wenn sie das Bewerbungsformular fristgerecht und vollständig abschickt. Es zählt der Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bewerbungsunterlagen.

  • Hintergründe

Der Bayerische Klimaschutzpreis ist im Artikel 11 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verankert. Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt den Preis jedes Jahr an Projekte, die sich in Bayern um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient gemacht haben. Die LENK organisiert den Wettbewerb.

  • Möglicher Gewinn

Der Bayerische Klimaschutzpreis ist mit einer Gesamtsumme von 15.000 Euro dotiert, die auf mehrere Projekte aufgeteilt werden kann. Zusätzlich erhalten die Preistragenden eine Skulptur und einen Imagefilm über das ausgezeichnete Projekt, den die Preistragenden zu Werbezwecken einsetzen können. Der Imagefilm kann zudem auf den Auftritten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), des LfU und der LENK zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit online gestellt werden.

Die Bayerische Staatsregierung wird auch im Jahr 2024 den Bayerischen Klimaschutzpreis verleihen. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis wird für herausragende Initiativen in den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung vergeben. Ausgezeichnet werden können sowohl natürliche Personen (Privatpersonen) als auch juristische Personen (Unternehmen, Betriebe, Kommunen, eingetragene Vereine etc.).

Die Gesamtsumme kann auf mehrere Projekte aufgeteilt werden. Die Ausgezeichneten erhalten zudem eine Preisskulptur und einen Imagefilm zu Werbezwecken.

Aktuell läuft die Vorschlagsphase für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2024.
Reichen Sie Ihren Vorschlag bis zum 28. Februar 2024 über das untenstehende Formular ein.

Weitere Informationen zum Bayerischen Klimaschutzpreis

  • Teilnahmebedingungen

Alle Personen mit Bezug zu Bayern, die für den Bayerischen Klimaschutzpreis vorgeschlagen wurden. Das bedeutet: Entweder haben die Teilnehmenden ihren dauerhaften Haupt(wohn)sitz im Freistaat oder sie engagieren sich in Bayern für den Klimaschutz oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Initiative sollte bereits laufen und messbare Ergebnisse aufweisen. Sie darf zwar bereits beendet sein, muss aber bis in die Gegenwart wirken. Geehrt werden Initiativen mit einem stimmigen Gesamtkonzept. Eine Teilnahme kann nur über einen Vorschlag erfolgen.

Die Preistragenden des Bayerischen Klimaschutzpreises werden durch eine unabhängige Jury ermittelt.

  • Ablauf der Teilnahme

Ab 11. Dezember können bis zum 28. Februar 2024 Vorschläge für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2024 eingereicht werden. Im Anschluss an diese Vorschlagsphase findet die Bewerbungsphase statt: Falls ein Vorschlag die Teilnahmekriterien erfüllt, treten wir von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt (LfU) per E-Mail oder auf dem Postweg an die vorgeschlagene Person heran und laden diese ein, ein Online-Bewerbungsformular auszufüllen. Die vorgeschlagene Person nimmt nur dann am Wettbewerb teil, wenn sie das Bewerbungsformular fristgerecht und vollständig abschickt. Es zählt der Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bewerbungsunterlagen.

  • Hintergründe

Der Bayerische Klimaschutzpreis ist im Artikel 11 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verankert. Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt den Preis jedes Jahr an Projekte, die sich in Bayern um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient gemacht haben. Die LENK organisiert den Wettbewerb.

  • Möglicher Gewinn

Der Bayerische Klimaschutzpreis ist mit einer Gesamtsumme von 15.000 Euro dotiert, die auf mehrere Projekte aufgeteilt werden kann. Zusätzlich erhalten die Preistragenden eine Skulptur und einen Imagefilm über das ausgezeichnete Projekt, den die Preistragenden zu Werbezwecken einsetzen können. Der Imagefilm kann zudem auf den Auftritten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), des LfU und der LENK zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit online gestellt werden.

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