News Fachkräfte Neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung ab 1. März 2024

Die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt ab dem 01.03.2024 in Kraft. Dadurch soll ein leichterer Zugang für ausländische Arbeitskräfte mit Berufserfahrung, sowie Auszubildende geschaffen werden. Deutschland soll so ein attraktiverer Standort für ausländische Fachkräfte werden.

„Mit den Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtern wir die Anwerbung von geeigneten Fach- und Arbeitskräften für die deutsche Wirtschaft“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die neu in Kraft tretenden Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ermöglichen es ausländischen Fachkräften nun schneller und leichter einen Arbeitsplatz in Deutschland anzunehmen. So können Personen mit anerkannter Berufsausbildung aus dem Herkunftsland und mindestens zwei Jahren in allen nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Gehaltsschwelle von 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung eingehalten wird oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Erleichterte Anerkennung der Berufsausbildung

Eine vorangehende Anerkennung der Berufsausbildung in Deutschland ist für Personen mit Berufserfahrung in den meisten Fällen nicht mehr nötig. Je nach Beruf kann eine Anerkennung allerdings weiterhin erforderlich sein, vor allem in den meisten Gesundheits- und Pflegeberufen. In diesem Fall muss die Anerkennung allerdings nicht mehr vor der Einreise erfolgen, wenn sich Arbeitgeber und Fachkraft zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Diese bietet beiden Seiten Vorteile, da der Arbeitgeber leichter neues Personal erhält, während die vorqualifizierte Arbeitskraft eine Nachqualifizierung in Deutschland durchführen kann und dabei bereits Berufserfahrung hierzulande sammeln kann. Das eröffnet dem Pflegebereich neue Möglichkeiten, seinen Arbeitskräftemangel zu bewältigen.

Auch die Ausbildung in Deutschland soll attraktiver gestaltet werden. So wird die Vorrangprüfung abgeschafft, wodurch Ausbildungsbetriebe ihre Plätze leichter schneller besetzen können.

"Make It in Germany" begleitet durch Gesetzesänderungen

Das Portal „Make It in Germany“ kommuniziert die Gesetzesänderungen nach außen.  Es informiert Fachkräfte aus dem Ausland und deutsche Unternehmen über Bestimmungen, Prozesse und Themen der Fachkräfteeinwanderung. Zusätzlich gibt es nun eine Willkommensmappe auf dem Portal. Dadurch soll die Integration ausländischer Fachkräfte durch Informationen zu den ersten Schritten nach der Einreise unterstützt werden. Arbeitgeber können diese noch mit eigenen Informationen zum Betrieb oder der Region ergänzen.

 

Die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt ab dem 01.03.2024 in Kraft. Dadurch soll ein leichterer Zugang für ausländische Arbeitskräfte mit Berufserfahrung, sowie Auszubildende geschaffen werden. Deutschland soll so ein attraktiverer Standort für ausländische Fachkräfte werden.

„Mit den Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtern wir die Anwerbung von geeigneten Fach- und Arbeitskräften für die deutsche Wirtschaft“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die neu in Kraft tretenden Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ermöglichen es ausländischen Fachkräften nun schneller und leichter einen Arbeitsplatz in Deutschland anzunehmen. So können Personen mit anerkannter Berufsausbildung aus dem Herkunftsland und mindestens zwei Jahren in allen nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Gehaltsschwelle von 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung eingehalten wird oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Erleichterte Anerkennung der Berufsausbildung

Eine vorangehende Anerkennung der Berufsausbildung in Deutschland ist für Personen mit Berufserfahrung in den meisten Fällen nicht mehr nötig. Je nach Beruf kann eine Anerkennung allerdings weiterhin erforderlich sein, vor allem in den meisten Gesundheits- und Pflegeberufen. In diesem Fall muss die Anerkennung allerdings nicht mehr vor der Einreise erfolgen, wenn sich Arbeitgeber und Fachkraft zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Diese bietet beiden Seiten Vorteile, da der Arbeitgeber leichter neues Personal erhält, während die vorqualifizierte Arbeitskraft eine Nachqualifizierung in Deutschland durchführen kann und dabei bereits Berufserfahrung hierzulande sammeln kann. Das eröffnet dem Pflegebereich neue Möglichkeiten, seinen Arbeitskräftemangel zu bewältigen.

Auch die Ausbildung in Deutschland soll attraktiver gestaltet werden. So wird die Vorrangprüfung abgeschafft, wodurch Ausbildungsbetriebe ihre Plätze leichter schneller besetzen können.

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