Angebot der vbw Aktivierung zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirtschaft

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. ist die freiwillige, branchenübergreifende und zentrale Interessenvereinigung der bayerischen Wirtschaft und vertritt 156 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie 47 Fördermitglieder. In den Branchen der vbw Mitgliedsverbände sind bayernweit etwa 4,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig, das sind fast 90 Prozent aller Beschäftigten im Freistaat. Die Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung gewinnt für unseren Wirtschaftsstandort immer mehr an Bedeutung. Zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung hat die vbw 2018 die Initiative Fachkräftesicherung FKS+ gestartet mit dem Ziel, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirtschaft zu aktivieren.

Trotz der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Lage dürfen wir das langfristige Ziel der Fachkräftesicherung nicht aus den Augen verlieren. In Modellprojekten zeigen wir, welche Ansätze wirkungsvoll zur Fachkräftesicherung in den Arbeitsmarkt beitragen.

In den nächsten Jahren werden wir den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt deutlich spüren, denn mit dem sukzessiven Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation kommt es zu einem erheblichen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials in Bayern und Deutschland. Dieser Trend wird immer stärker spürbar werden, unabhängig von kurzfristigen konjunkturellen Einbrüchen der Arbeitskräftenachfrage.

In der Konsequenz gewinnt die Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung für unseren Standort immer mehr an Bedeutung und wird im Falle des Scheiterns zum Wachstums- und Wohlstandshemmnis.  Als vbw setzen wir uns zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm seit vielen Jahren dafür ein, kein Talent verloren zu geben und alle vorhandenen inländische Arbeitskräfte- und Fachkräftepotenziale zu aktivieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Uns ist aber bewusst, dass wir zur Fachkräftesicherung auch die gezielte Anwerbung von ausländischen Mitarbeiterpotenzialen brauchen. Die Neuregelungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 begrüßen wir ausdrücklich. Sie bilden eine bessere Grundlage für eine Zuwanderung, die sich am Bedarf des Arbeitsmarkts orientiert. Diesen Rahmen gilt es zu optimieren und weiterzuentwickeln. Trotz aller Anstrengungen, den Fachkräftebedarf durch inländische Potenziale zu decken und Maßnahmen zur Aktivierung von Frauen, Älteren, Arbeitslosen, Jugendlichen ohne Ausbildungs- und Arbeitsmarktperspektive und Menschen mit Behinderung brauchen wir für eine gelingende Fachkräftesicherung die Zuwanderung aus dem Ausland. An Bedeutung gewinnt hierbei die Erwerbsmigration aus Drittstaaten. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der maßgebliche Rechtsrahmen geschaffen und an den Bedarfen des Arbeitsmarkts ausgerichtet. Diese Regelungen gilt es weiter zu optimieren und gleichzeitig intensiv daran zu arbeiten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Standort Deutschland attraktiv für ausländische Fachkräfte wird. Die weiteren politischen Entwicklungen im Bereich der Zuwanderung sollten sich deshalb an den folgenden zehn Punkten orientieren:

- Verwaltungsverfahren digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen

- Arbeitsplatzorientierte Zuwanderung als Leitidee

- Wege der Zuwanderung von an- und ungelernten Arbeitskräften ausweiten

- Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse, stärkerer Fokus auf berufspraktische Erfahrungen

- Anforderungen an das Sprachniveau flexibel handhaben

- Ausländische Studierende und Azubis anwerben und in Deutschland halten

- Beschäftigung in Zeitarbeit ermöglichen

- Vermittlung der deutschen Sprache im In- und Ausland stärker fördern

- Standortmarketing im Ausland intensivieren

 

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. ist die freiwillige, branchenübergreifende und zentrale Interessenvereinigung der bayerischen Wirtschaft und vertritt 156 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie 47 Fördermitglieder. In den Branchen der vbw Mitgliedsverbände sind bayernweit etwa 4,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig, das sind fast 90 Prozent aller Beschäftigten im Freistaat. Die Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung gewinnt für unseren Wirtschaftsstandort immer mehr an Bedeutung. Zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung hat die vbw 2018 die Initiative Fachkräftesicherung FKS+ gestartet mit dem Ziel, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirtschaft zu aktivieren.

Trotz der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Lage dürfen wir das langfristige Ziel der Fachkräftesicherung nicht aus den Augen verlieren. In Modellprojekten zeigen wir, welche Ansätze wirkungsvoll zur Fachkräftesicherung in den Arbeitsmarkt beitragen.

In den nächsten Jahren werden wir den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt deutlich spüren, denn mit dem sukzessiven Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation kommt es zu einem erheblichen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials in Bayern und Deutschland. Dieser Trend wird immer stärker spürbar werden, unabhängig von kurzfristigen konjunkturellen Einbrüchen der Arbeitskräftenachfrage.

In der Konsequenz gewinnt die Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung für unseren Standort immer mehr an Bedeutung und wird im Falle des Scheiterns zum Wachstums- und Wohlstandshemmnis.  Als vbw setzen wir uns zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm seit vielen Jahren dafür ein, kein Talent verloren zu geben und alle vorhandenen inländische Arbeitskräfte- und Fachkräftepotenziale zu aktivieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Uns ist aber bewusst, dass wir zur Fachkräftesicherung auch die gezielte Anwerbung von ausländischen Mitarbeiterpotenzialen brauchen. Die Neuregelungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 begrüßen wir ausdrücklich. Sie bilden eine bessere Grundlage für eine Zuwanderung, die sich am Bedarf des Arbeitsmarkts orientiert. Diesen Rahmen gilt es zu optimieren und weiterzuentwickeln. Trotz aller Anstrengungen, den Fachkräftebedarf durch inländische Potenziale zu decken und Maßnahmen zur Aktivierung von Frauen, Älteren, Arbeitslosen, Jugendlichen ohne Ausbildungs- und Arbeitsmarktperspektive und Menschen mit Behinderung brauchen wir für eine gelingende Fachkräftesicherung die Zuwanderung aus dem Ausland. An Bedeutung gewinnt hierbei die Erwerbsmigration aus Drittstaaten. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der maßgebliche Rechtsrahmen geschaffen und an den Bedarfen des Arbeitsmarkts ausgerichtet. Diese Regelungen gilt es weiter zu optimieren und gleichzeitig intensiv daran zu arbeiten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Standort Deutschland attraktiv für ausländische Fachkräfte wird. Die weiteren politischen Entwicklungen im Bereich der Zuwanderung sollten sich deshalb an den folgenden zehn Punkten orientieren:

- Verwaltungsverfahren digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen

- Arbeitsplatzorientierte Zuwanderung als Leitidee

- Wege der Zuwanderung von an- und ungelernten Arbeitskräften ausweiten

- Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse, stärkerer Fokus auf berufspraktische Erfahrungen

- Anforderungen an das Sprachniveau flexibel handhaben

- Ausländische Studierende und Azubis anwerben und in Deutschland halten

- Beschäftigung in Zeitarbeit ermöglichen

- Vermittlung der deutschen Sprache im In- und Ausland stärker fördern

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