Angebot IHK Schwaben – Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Seit dem 1. April 2012 besteht auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) der Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit einem entsprechenden deutschen Beruf feststellen zu lassen. Ein Anerkennungsverfahren erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, denn es ermöglicht ausländischen Fachkräften, ihre Berufsabschlüsse transparent zu präsentieren. Darüber hinaus können auch Arbeitgeber anhand eines Anerkennungsbescheides ausländische Berufsqualifikationen einschätzen. Vor der Beantragung eines Anerkennungsverfahrens oder auch nach Erhalt eines Bescheides über eine teilweise Gleichwertigkeit empfiehlt es sich, sich bei der IHK Schwaben zu informieren. |
Seit dem 1. April 2012 besteht auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) der Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit einem entsprechenden deutschen Beruf feststellen zu lassen. Ein Anerkennungsverfahren erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, denn es ermöglicht ausländischen Fachkräften, ihre Berufsabschlüsse transparent zu präsentieren. Darüber hinaus können auch Arbeitgeber anhand eines Anerkennungsbescheides ausländische Berufsqualifikationen einschätzen. Vor der Beantragung eines Anerkennungsverfahrens oder auch nach Erhalt eines Bescheides über eine teilweise Gleichwertigkeit empfiehlt es sich, sich bei der IHK Schwaben zu informieren. |
Kontakt
IHK Schwaben
Stettenstraße 1 + 3
86150 Augsburg
sarah.winter@schwaben.ihk.de
https://www.schwaben.ihk.de/