Angebot Ressourceneffizienz – EMAS – Leitfaden der bayerischen IHKs – IHK Schwaben
IHK Schwaben
Warum kann es sinnvoll sein, EMAS zu implementieren? Welche Ressourcen sind nötig? Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat dazu einen neuen Leitfaden für die Praxis erstellt, der solche Fragen beantwortet. Der Leitfaden ist als Handreichung für EMAS-Neueinsteiger und als Nachschlagewerk für Unternehmen, die bereits länger mit EMAS arbeiten, konzipiert.
Was ist EMAS?
Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von der Europäischen Gemeinschaft 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen.
Unternehmen, die bei EMAS mitmachen wollen, müssen eine Umweltprüfung ablegen, ein wirksames Umweltmanagement einführen und eine Umwelterklärung erstellen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt. Der Umweltgutachter achtet dabei nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vor allem auf die echte Umweltleistung des Unternehmens, wie die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften und Umweltziele. Im Anschluss daran kann die Registrierung des Unternehmens über die zuständigen Stellen. Das Unternehmen wird dann im EMAS-Register geführt.
Warum kann es sinnvoll sein, EMAS zu implementieren? Welche Ressourcen sind nötig? Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat dazu einen neuen Leitfaden für die Praxis erstellt, der solche Fragen beantwortet. Der Leitfaden ist als Handreichung für EMAS-Neueinsteiger und als Nachschlagewerk für Unternehmen, die bereits länger mit EMAS arbeiten, konzipiert.
Was ist EMAS?
Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von der Europäischen Gemeinschaft 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen.
Unternehmen, die bei EMAS mitmachen wollen, müssen eine Umweltprüfung ablegen, ein wirksames Umweltmanagement einführen und eine Umwelterklärung erstellen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt. Der Umweltgutachter achtet dabei nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vor allem auf die echte Umweltleistung des Unternehmens, wie die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften und Umweltziele. Im Anschluss daran kann die Registrierung des Unternehmens über die zuständigen Stellen. Das Unternehmen wird dann im EMAS-Register geführt.
EMAS-Ziele
EMAS steht Organisationen und Unternehmen aller Branchen und Größen weltweit als wichtiges Instrument des EU-Aktionsplanes für nachhaltige Industriepolitik zur freiwlligen und eigenverantwortlichen Teilnahme zur Verfügung.
Das Ziel besteht darin, eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung zu erreichen durch
- die Einrichtung, Anwendung und kontinuierliche Verbesserung eines Umweltmanagementsystems,
- systematische, regelmäßige und objektive Bewertung der Leistung dieses Systems,
- Transparenz mittels regelmäßiger Information über die Umweltleistung und
- einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und interessierten Kreisen
- sowie aktiver Beteiligung der Arbeitnehmer.
So funktioniert's: – EMAS-Registrierung
Unternehmen und Organisationen können sich über die IHK München für das Umweltmanagementsystem EMAS registrieren lassen. Mit der konsolidierten Umwelterklärung kann das Unternehmen/ die Organisation bei der zuständigen Registrierungsstelle einen Antrag auf Eintragung in das EMAS-Register stellen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bei Neueintragung, Revalidierung oder Eintragung eines neuen Standorts:
Das ausgefüllte Antragsformular - Eine Beschreibung der Organisation und aller dazugehörigen Standorte
- Die validierte Umwelterklärung
- Die unterzeichnete Erklärung des Umweltgutachters (Art. 25 Abs. 9 i. V. mit Anhang VII der Verordnung 1221/2009).
- Im Falle einer Ausnahmegenehmigung für KMU nach Art.7 EMAS-VO: Bestätigung des Umweltgutachters über die Einhaltung der Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung
Die Registrierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen, benachrichtigt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die beantragte Registrierung und gibt dieser Gelegenheit zur Stellungnahme. Äußern sich die Vollzugsbehörden innerhalb von vier Wochen nicht negativ, wird der Organisation eine Registriernummer zugeteilt und diese in das EMAS-Register eingetragen. Mit der Eintragung ins Register ist die Organisation berechtigt, das EMAS-Logo zu nutzen, solange die Registrierung besteht.
Unternehmen und Organisationen können sich über die IHK München für das Umweltmanagementsystem EMAS registrieren lassen. Mit der konsolidierten Umwelterklärung kann das Unternehmen/ die Organisation bei der zuständigen Registrierungsstelle einen Antrag auf Eintragung in das EMAS-Register stellen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bei Neueintragung, Revalidierung oder Eintragung eines neuen Standorts:
Das ausgefüllte Antragsformular - Eine Beschreibung der Organisation und aller dazugehörigen Standorte
- Die validierte Umwelterklärung
- Die unterzeichnete Erklärung des Umweltgutachters (Art. 25 Abs. 9 i. V. mit Anhang VII der Verordnung 1221/2009).
- Im Falle einer Ausnahmegenehmigung für KMU nach Art.7 EMAS-VO: Bestätigung des Umweltgutachters über die Einhaltung der Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung
Die Registrierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen, benachrichtigt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die beantragte Registrierung und gibt dieser Gelegenheit zur Stellungnahme. Äußern sich die Vollzugsbehörden innerhalb von vier Wochen nicht negativ, wird der Organisation eine Registriernummer zugeteilt und diese in das EMAS-Register eingetragen. Mit der Eintragung ins Register ist die Organisation berechtigt, das EMAS-Logo zu nutzen, solange die Registrierung besteht.